Veröffentlicht inDigital Life

Bestätigt: Für einen Dienst mussten 1&1-Kunden ohne ihr Wissen zahlen

Der bekannte deutsche Mobilfunkanbieter 1&1 hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. In einer Klage wurde ihm vorgeworfen, die eigene Kundschaft in die Irre geführt und Geldbeträge eingefordert zu haben, von denen zuvor niemand etwas wusste. Der Klage wurde stattgegeben.

1&1
© imago images / Silas Stein

Viele Mobilfunkanbieter werben mit Flatrates, darunter natürlich auch 1&1. Auch dieses Unternehmen setzt auf eine Vielfalt an vermeintlich günstigen Tarifen, um neue Verträge an den Mann bringen zu können. Doch eine Klage und das daraus resultierende Gerichtsurteil zeigen auf, dass der Konzern nicht ganz offen und ehrlich mit seiner Kundschaft umgegangen ist – und diese ohne ihr vorheriges Wissen über versteckte Kosten zur Kasse gebeten hatte.

Urteil gegen 1&1

Der Verbraucherschutz Bundesverband reichte Klage gegen den Mobilfunkanbieter 1&1 Telecom GmbH ein und bekam vom Landgericht Koblenz Recht, wie der Verband auf seiner Webseite schreibt. Tatsächlich erging das entsprechende Urteil sogar schon am 8. Februar 2022.

Damit hat das Gericht die Vorwürfe des Verbraucherschutzes gegen 1&1 bestätigt. Dieser reichte Klage ein, weil das Unternehmen mehrfach mit Flatrates ins deutsche Fest- und auch Mobilfunknetz warb. Das Versprechen gilt aber nicht zu 100 Prozent: Tatsächlich gibt es im Kleingedruckten den Hinweis, dass Servicenummern mit gewöhnlicher Ortsvorwahl von der Flatrate ausgenommen seien. Diese sind unter anderem für die Einwahl in Telefonkonferenzen notwendig.

1&1-Kunden mussten extra zahlen

Die vollständige Liste aller kostenpflichtigen Rufnummern soll volle 100 Seiten umfassen. Wie der Bundesverband weiter ausführt, hätten Personen erst von den Einschränkungen erfahren, nachdem sie bereits kostenpflichtige Konferenzen für 2,9 Cent pro Minute hinter sich gebracht hatten – und das trotz vermeintlicher Flatrate.

Das Gericht argumentierte unter anderem damit, dass durchschnittliche Verbraucher und Verbraucherinnen eine Verbindung mit einer Festnetznummer auch und vor allem an der Ortsvorwahl erkennen. Von daher werde die Werbung dahingehend verstanden, dass alle Anrufe zu solchen Nummern von der Flatrate abgedeckt sind und keine zusätzlichen Kosten zu erwarten sind. Wegen der vielen Ausnahmen gelte die Werbung somit als schlichtweg unwahr.

1&1 hatte Flatrate-Ausnahmen gut versteckt

Die Hinweise auf der eigenen Internetseite von 1&1 zu den Ausnahmen seien zwar an und für sich klar und unmissverständlich. Doch in der Werbung werde die Flatrate besonders hervorgehoben. Um sich aber über die kostenpflichtigen Rufnummern informieren zu können, müsste man schon mehrere Klicks ausführen und scrollen – die Angaben sind also vergleichsweise gut versteckt.

1&1 kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen. Ob man das aber durchführen wird, ist offen und eher unwahrscheinlich. In einem Selbsttest konnten wir die versteckten Hinweise nicht mehr ausfindig machen. Entsprechende Dokumente sind eigenen Angaben nach auf dem Stand vom 9. Februar 2022. Es scheint also, als habe 1&1 nur einen Tag nach Urteilsverkündung korrigierende Maßnahmen unternommen.

Noch ist aber nicht klar, ob 1&1 die Beträge zurückerstatten wird oder nicht. Derweil hegt man weitere, große Pläne: 1&1 wird offiziell das vierte Mobilfunknetz in Deutschland an den Start bringen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.