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Vodafone verurteilt: Eine Gebühr muss jetzt sinken

Besitzerinnen und Besitzer eines Vodafone-Routers oder eines -Modems, die den Vertrag kündigten, könnte unter einer bestimmten Bedingung ordentlich zur Kasse gebeten worden sein. Doch dagegen liegen gleich zwei Urteile vor, von denen eines jetzt rechtskräftig ist.

Vodafone-Logo außen an einem Gebäude.
Vodafone gibt es schon seit 1990. © imago images / Michael Gstettenbauer

Bei Vertragsabschluss mit einem deutschen Mobilfunk- und Internet-Anbieter kann man mitunter die dafür benötigte Hardware gleich mitgeliefert bekommen. So kann zum Beispiel ein Vodafone-Router in die eigenen vier Wände gelangen. Aber wehe, man wollte dort wieder kündigen – dann drohten bislang saftige Gebühren. Doch diese Geschäftspraxis soll jetzt ein Ende haben.

Wegen Vodafone-Routern gibt es gleich 2 Gerichtsurteile

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2021 wegen der Gebührengestaltung bei Vodafone-Routern Klagen eingereicht. Konkret ging es darum, dass bei Vertragskündigung unverhältnismäßig hohe Zahlungen gefordert wurden, sollte man das Gerät nicht wieder fristgerecht zurückgeschickt haben.

In den AGB von Vodafone als auch Vodafone Kabel Deutschland war die Rede von einem Schadensersatz von bis zu 250 Euro und damit in Höhe des Neupreises – für ein gebrauchtes Gerät, dass zum Zeitpunkt der Kündigung womöglich sogar Jahre in Betrieb gewesen sein könnte. Gleich zwei Gerichte, das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München I, urteilten damals zum Vorteil der Verbraucherzentrale und damit zugunsten der Kundschaft.

Demnach soll in Zukunft der Preis für ein Gebrauchtgerät maßgeblich sein und nicht der Neupreis. Das geht aus den Urteilen hervor. Kundinnen und Kunden sind demnach nicht mehr zur Zahlung des bisherig veranschlagten Höchstbetrages verpflichtet.

Ab jetzt: Kein Neupreis für Gebrauchtgerät

Mittlerweile ist das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf rechtskräftig geworden. Dem vom Landgericht München I hat aber die Vodafone Kabel Deutschland GmbH widersprochen und dazu Rechtsmittel eingelegt. Dieses Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, bei einem aktuellen Streit um die Gebühr auf die Urteile hinzuweisen. Alternativ solle man dem Unternehmen anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen.

Wer also einen Vodafone-Router besitzt und kündigen will, sollte diese Entwicklung dringend im Hinterkopf behalten. Natürlich umgeht man diese Problematik ganz einfach, indem man das Gerät rechtzeitig zurückschickt. Vodafone ist indes nicht der einzige Mobilfunkanbieter, der sich in der jüngeren Vergangenheit vor Gericht verantworten musste: 1&1 hat nämlich die eigene Kundschaft in die Irre geführt und Zahlungen eingefordert, von denen viele vorher nichts wussten.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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