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Auch die Telekom: Gleich drei der größten Internetanbieter Deutschlands wurden jetzt verklagt

Jüngst wurden drei der größten Internetanbieter Deutschlands verklagt – darunter auch die Telekom. Ihnen wird vorgeworfen, Daten unerlaubt weitergegeben zu haben.

Fahnen der Deutschen Telekom in einer Reihe.
Die Telekom wurde nebst zwei weiteren Anbietern jetzt verklagt. © imago images / Panama Pictures

Auf der Suche nach einem neuen Internetanbieter wird man in Deutschland um einige große Unternehmen nicht drumherum kommen. Zu den größten von ihnen zählen die Telekom, Telefónica sowie Vodafone, die einen großen Teil der Bevölkerung mit dem Netz verbinden. Allerdings ist nun herausgekommen, dass sie dabei unter der Hand Angaben zu ihrer eigenen Kundschaft weitergegeben haben. Deshalb hat man sie jetzt allesamt verklagt.

Telekom und Co. verklagt

Das berichtet jetzt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite. Demzufolge habe man gegen Telekom, Vodafone und Telefónica (dazu gehört O2) Klage angereicht. Man wirft den Unternehmen vor, sogenannte „Positivdaten“ ohne deren Kenntnis und Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben zu haben.

Dies verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Eigenen Angaben nach gingen der Klage wiederholte Abmahnungen voraus. Diese blieben aber ohne Konsequenzen von Seiten Vodafones, Telefónicas und der Telekom.

Unterschied „Positivdaten“ und „Negativdaten“

Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang „Positivdaten“ und „Negativdaten“. Bei Ersterem handelt es sich zum Beispiel um Angaben, wann eine Person mit welchem der Anbieter wie viele Verträge abgeschlossen hat. Dementsprechend sind auch Vertragswechsel dadurch ersichtlich.

Die Verbraucherzentrale räumt zwar ein, dass solche Daten auf den ersten Blick „harmlos“ wirken. Sie sind trotzdem schützenswert, denn Unternehmen können Konsequenzen aus dem abgeleiteten Verhalten ziehen und zum Beispiel entscheiden, ob eine Person für ein zukünftiges Vertragsverhältnis als vertrauenswürdig gilt.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei „Negativdaten“ um jene, in denen „nicht vertragsgemäßes Verhalten“ gelesen werden kann. Dies kann zum Beispiel nicht beglichene Rechnungen umfassen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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