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Neuer Amazon-Betrug: Experten warnen vor gelieferten Paketen – „perfide Masche“

Kriminelle sind kreativ, wenn es um das Erschwindeln von Geld geht. Vor der jüngsten Methode warnt nun sogar die Polizei.

3 Pakete von Amazon
© Getty Images/Smith Collection/Gado

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Vor wenigen Tagen warnte das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen offiziell vor einer neuen Methode des Amazon-Betrugs. Dabei erhalten Opfer Pakete des Onlineshops, werden anschließend genau deshalb allerdings angemahnt.

Amazon-Betrug: So kommen Kriminelle an dein Geld

Hintergrund des jüngsten Amazon-Betrugs sind Fakeshops. Diese gibt es bereits seit Jahren. Neu ist aber laut LKA, „dass die Kunden, die in dem Shop bestellen, auch tatsächlich Waren bekommen“.

Dazu erbeuten Kriminelle zunächst die Zugangsdaten zu einem realen Shop mit guten Rezensionen und stellen dort verschiedene Waren ein. Diese werden in der Regel für weniger als den typischen Verkaufspreis angeboten. 

Bestellt ein Opfer das Produkt und bezahlt es über die hinterlegte Zahlmethode, erhalten die Kriminellen mit dem Fakeshop das Geld. Anschließend bestellen die Täter*innen das vom Opfer angeforderte Produkt bei einem Internethändler auf Rechnung, nutzt dafür jedoch eine selbst erstellte E-Mail-Adresse. Die Ware lässt er an sein Opfer verschicken.

Auf der offenen Rechnung bleibt nun der Internetshop sitzen, dessen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen weiterhin an die E-Mail der Kriminellen gesendet werden. Erst nach rund einem halben Jahr wendet sich dieser dann postalisch an die oder den Empfänger*in.

Was sind die Folgen und wie kannst du dich schützen?

Laut LKA ist derzeit nicht bekannt, inwiefern ein betroffener Internetshop am Ende rechtlich gegen Opfer des Amazon-Betrugs vorgehen kann. In Einzelfällen müsse dies zivilrechtlich zwischen den beteiligten Parteien geklärt werden, heißt es dazu. Auch sei unklar, wie viele Shops derzeit davon betroffen seien, da eventuelle Mahnschreiben erst gegenwärtig zugestellt würden.

Schutz vor dem Amazon-Betrug biete es, die einzelnen Shops sowie deren Daten und/oder Impressum zu prüfen, Rezensionen zu lesen und die angebotenen Waren gegenzuchecken. Finden sich im Angebot beispielsweise für den Shop eher untypische Produkte, kann dies ein Anzeichen für eine missbräuchliche Übernahme sein. Der Preis selbst dient nur bedingt als Indiz, da neben sehr günstigen oft auch normalpreisige Waren angeboten werden.

Hast du eine der oben genannten Mahnungen erhalten, recherchiere die auf dem Schreiben genannten Daten. Auch der Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale hilft bei der Überprüfung. Kläre anschließend telefonisch mit dem echten Shop, um welchen Artikel es geht, wie bestellt wurde sowie das weitere Vorgehen. Bist du unsicher, ziehe einen Rechtshilfebeistand zu Rate.

Quellen: LKA, Verbraucherzentrale

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