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Wespen: Wer sich so gegen die Tiere wehrt, zahlt hohe Strafen

Je nach Art ist es strengstens verboten, Wespen zu töten. In manchen Bundesländern wird es dann sogar besonders teuer.

Wespen
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Wespenstich richtig behandeln

Tritt man aus Versehen drauf, tut es richtig weh: Ein Wespenstich im Sommer ist für viele eine schmerzhafte Erinnerung. Diese Tipps helfen, einen Stich richtig zu behandeln.

Nähert sich eine Wespe, verfallen viele in Panik. Die Stiche der Insekten sind wirklich schmerzhaft – bei Allergien können sie sogar lebensbedrohlich sein. Dennoch ist es nicht immer eine gute Ideen Wespen zu töten. Die Strafen dafür variieren je nach Situation und bedeuten Bußgelder. In einem Bundesland sind es bis zu 65.000 Euro.

Wespen töten: Sind Strafen immer fällig?

In Deutschland ist es untersagt Wespen zu töten. Das gilt für einige Arten besonders, da diese auf der roten Liste und damit unter Naturschutz stehen. Wer nun glaubt, dass man diese Arten ohnehin nicht erkennen und daher sicher vor Strafe sei, irrt. Zusätzlich richtet sich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) generell an „wildlebende Tiere“. In Paragraf 39 heißt es:

„Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“

§ 39 BNatSchG

Das bedeutet also: Wespen töten ist tabu. Auch das Entfernen oder Ausräuchern von Nestern wäre hiermit untersagt. Ein anderer Fall liegt natürlich vor, wenn ein Kammerjäger oder eine Kammerjägerin diese Maßnahme als notwendig erachtet. Sonst gilt: Wer die Insekten dennoch umbringt, hat mit hohen Strafen zu rechnen.

Strafen für das Insekten-Morden

Die Gebühren für das Töten von Wespen unterscheiden sich je nach Bundesland. Diese Angaben stammen aus dem Bußgeldkatalog und geben stets die Obergrenze an. Wie teuer es wirklich für dich werden kann, hängt stets vom Einzelfall ab. Hinzu kommt, dass die Strafe bei besonders geschützten Wespenarten noch einmal höher ausfällt.

Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten

BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €

Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören

BundeslandBußgeldBußgeld (besonders geschützte Wespenart)
Baden-WürttembergBis zu 15.000 €Bis zu 50.000 €
BayernBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 13.000 €Bis zu 65.000 €
BremenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HamburgBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
HessenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €Bis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €Bis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €Bis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €Bis zu 10.000 €
SachsenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 5.000 €Bis zu 50.000 €

Einzige Ausnahme stellen übrigens Allergiker*innen dar. Wenn diese Wespen töten, dann haben sie einen „vernünftigen Grund“, wie das Gesetz regelt. Eine Strafe droht hier also nicht.

Quelle: Bußgeldkatalog

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