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eBay zieht plötzlich Schlussstrich: Diese Option gibt es nicht mehr

Bei eBay bieten Privatpersonen wie Gewerbe eine Vielzahl an Waren an. Doch für Kaufinteressenten gibt es ab sofort eine Bezahloption weniger.

Person hat eBay auf Laptop und Handy offen.
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Betrügermasche auf e-Bay & Co. // IMTEST

Betrüger treiben auf Kleinanzeigen-Websites ihr Unwesen.

„3, 2, 1 – meins!“ lautete einst ein bekannter Werbeslogan des Internet-Auktionshauses eBay. Dort kann man schon lange nicht mehr nur auf Waren bieten, sondern diese auch sofort erstehen. Aber sobald der Artikel gesichert ist, geht es ans Bezahlen. Und hier gibt es neuerdings weniger Auswahlmöglichkeiten als zuvor.

Bei eBay: Keine Barzahlung bei Abholung mehr in Deutschland

Das berichtet jetzt t3n. Demnach habe eBay Anfang der Woche die Option abgeschafft, bei Abholung der gekauften Ware bar bezahlen zu können. Das gelte ab sofort nicht nur bei neuen Angeboten, sondern auf bei laufenden, wo die Auswahlmöglichkeit ebenfalls verschwunden ist. Die Änderung soll derweil allem Anschein nach nur in Deutschland greifen.

Eine vorherige Benachrichtigung zu diesem Schritt erfolgte eBay-untypisch nur sehr kurzfristig. Statt wie sonst üblich Monate im Voraus die Nutzerschaft darüber zu informieren, erfolgte es dieses Mal lediglich am vorausgegangenen Freitag. Als Grund gibt man in einer Mitteilung an Händlerinnen und Händler an, die Verkaufsplattform sicherer machen zu wollen.

Auch gut zu wissen: Bei Problemen beim Einloggen musst du nicht verzagen. Wir nennen dir fünf Tipps für den eBay-Login, die dir sicher helfen werden.

Das könnten die wahren Gründe sein

Die Barzahlung bei Abholung ist gerade in Deutschland, wo man nach wie vor sehr gerne Münzen und Banknoten zückt, eine kundenorientierte und naheliegende Option. Von daher ist es fraglich, ob es wirklich um die Sicherheit geht – und wenn ja, von wem eigentlich. Gut möglich, dass Geschäftsparteien auf diesem Wege Transaktionen abgewickelt haben, während man bei eBay den Vorgang selbst storniert hat. So könnte man zum Beispiel für Gewerbe immer noch anfallende Verkaufsgebühren umgehen.

Diese gibt es zwar für Privatpersonen nicht mehr. Dafür gilt seit Anfang des Jahres das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auch für eBay. Mit diesem kann das Finanzamt genauer nachschauen, welche Einnahmen jemand macht und die verschiedenen Plattformen (darunter auch Amazon) müssen Auskünfte darüber geben.

Nichtsdestotrotz kann sich die Abholung bei eBay nach wie vor lohnen für Verkäuferinnen und Verkäufer. Gerade bei lokalen Suchanfragen sollte man so weiterhin besser sichtbar für potenzielle Interessenten sein.

Quelle: t3n

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