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„Straftat“: Bei dieser E-Mail solltest du aufpassen

Immer wieder sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die ihre Empfänger*innen in die Falle locken sollen. Die folgende Nachricht ist besonders erschreckend.

Cursor gleitet über E-Mail-Logo
© Getty Images/ SEAN GLADWELL

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Es ist nicht ungewöhnlich, dass einem betrügerische Nachrichten ins Postfach flattern. In manchen Fällen wirken diese auf den ersten Blick allerdings sehr beunruhigend. Dazu zählt aktuell wieder eine angeblich E-Mail des BKA. Diese ist ein Fake, unterstellt jedoch schwere Rechtsverstöße.

BKA: Diese E-Mail ist fake

Schon mehrfach warnte das Bundeskriminalamt (BKA) vor der E-Mail, die sich als Fake herausstellt. Erst im Dezember 2021 sowie im Mai und Dezember 2022 waren entsprechende Nachrichten im Umlauf, die Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorwerfen.

Dabei greifen die Kriminellen dahinter auf zum Teil erschreckende Behauptungen zurück. So heißt es beispielsweise im gegenwärtigen Fall mit dem Betreff „beschwerde zu lesen [sic]“ und angeblich versendet vom Bundeskriminalamt Brigade 01: „Sie haben die Straftat begangen, nachdem Sie im Internet (Webseite) gezielt wurden, sich kinderpornografische Videos angesehen haben, Nacktfotos / Videos von Minderjährigen von unserem Cyber-Polizisten aufgenommen wurden und ein Beweis für Ihre Straftaten sind [sic].“

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Dazu rät das BKA

Das Bundeskriminalamt stellt dazu klar, dass es sich bei der angeblichen BKA-E-Mail um einen Fake handelt: „Das BKA versendet niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.“ Man warnt zudem davor, dass es sich „vermutlich um den Versuch [handelt], Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen. Öffnen Sie auf keinen Fall anhängige PDF-Dokumente oder Schreiben in diesen E-Mails. Diese könnten Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen“. 

Das Gute: Rechtschreibung und Grammatik der aktuellen falschen BKA-E-Mail sind so schlecht, dass sie den meisten Menschen direkt verdächtig erscheinen dürfte. Achte zudem auf den Absender. In einem Fall handelt es sich beispielsweise um die Adresse „francois.caillat@viacesi.fr“, die schon auf den ersten Blick in keiner Verbindung zu der Behörde steht.

Quellen: eigene Recherche, Bundeskriminalamt

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