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Überstunden mit dem Gehalt abgegolten: Ist das überhaupt zulässig

Es ist eine gängige Bestimmung in Arbeitsverträgen, dass Überstunden durch das Gehalt abgegolten werden. Doch ist das überhaupt zulässig? Wir klären auf.

Mann sitzt noch spät abends im Büro und arbeitet am Laptop.
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.” So steht es oft in Arbeitsverträgen. Doch ist das überhaupt rechtens? © Getty Images/Luis Alvarez

Während man eben noch einem Kollegen einen Gefallen tut, die Mittagspause ausfallen lässt, um einen Termin vorzubereiten, oder hastig E-Mails verschickt, die nicht bis morgen warten können, häufen sich im Nu ein oder zwei Überstunden an. Der Chef mag einem dafür vielleicht aufmunternd auf die Schulter klopfen oder einen anderen Tag früher gehen lassen, doch die meisten Angestellten sehen für ihre Anstrengungen kein zusätzliches Geld. Doch ist das überhaupt rechtens? Wann dürfen Arbeitgeber Überstunden mit dem Gehalt abgelten – und wann nicht?

Überstunden mit Gehalt abgegolten: Ist das rechtens?

Es kann zulässig sein, Überstunden nicht zu vergüten. Wie zum Beispiel: “Zehn Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Entscheidend ist daher, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag dazu geschrieben steht. So muss die Klausel im Arbeitsvertrag klar und verständlich formuliert sein. So ist der Arbeitgeber laut dem Nachrichtenportal T-Online dazu verpflichtet, eine konkrete Anzahl an Überstunden zu nennen, die mit dem regulären Gehalt abgegolten wird.

Dabei ist es laut T-Online unerheblich, ob du als Arbeitnehmer*in ein vergleichsweise geringes Gehalt beziehst. Erst wenn Leistung und Gegenleistung auffällig auseinanderklaffen, kann die Klausel als sittenwidrig gelten. Das ist dann der Fall, wenn dein Lohn geringer ausfällt als zwei Drittel des branchenüblichen Tariflohns.

Wann müssen Überstunden bezahlt werden?

Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden „pauschal mit dem Lohn abgegolten“ sind, ist diese Klausel advocard.de zufolge in der Regel unwirksam. Gleiches gilt für Formulierungen wie „übliche Überstunden“, „Überstunden in geringfügigem Umfang“ oder „in angemessenem Rahmen“. Denn diese Formulierungen geben dir als Arbeitnehmer*in keine klare Vorstellung davon, worauf du dich einlässt. 

Doch wie immer im Leben gibt es auch wieder die eine oder andere Ausnahme. Besserverdienende, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, und Beschäftigte, die höherwertige Dienste verrichten (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer), müssen solche Pauschalabgeltungen akzeptieren (Urteil des BAG vom 22. Februar 2012, Az. 5 AZR 765/10). Für leitende und höhere Angestellte gilt, dass ihr Gehalt in der Regel für die Erfüllung ihrer Aufgaben gezahlt wird und nicht ausschließlich aufgrund der geleisteten Arbeitsstunden.

Wie viele Überstunden darf man abgelten?

Dein Arbeitgeber darf dir nur so viele Überstunden nicht gesondert bezahlen, wie deine Mehrarbeit das übliche Maß nicht überschreitet. Als Faustformel gelten T-Online zufolge Überstunden im Umfang von 10 bis 15 Prozent der eigentlichen Arbeitszeit als akzeptabel. Wenn du beispielsweise eine 35-Stunden-Woche hast, könntest du etwa bis zu fünf Überstunden pro Woche und 20 Überstunden pro Monat mit deinem Gehalt abgegolten bekommen. Es gibt jedoch keine festgelegten rechtlichen Grenzen dafür.

Quellen: T-Online, Bundesarbeitsgericht, advocard.de

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