Veröffentlicht inBusiness

Amazon: Experten warnen plötzlich vor „exzessiver Überwachung“

Fachleute sind alarmiert über das Vorgehen des Konzerns in Frankreich. Hier sollen Mitarbeitende derart beobachtet werden, dass es gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.

Mann mit Amazon-Paket
© imago images / STPP

Milliardär Jeff Bezos: Das ist der Amazon Gründer

Der Amazon-Grüner Jeff Bezos gründete 1994 den Online-Buchhandel. Heute wird sein Vermögen auf 188 Milliarden Dollar geschätzt. Im Feburar 2020 tritt er als Chef von Amazon zurück: Bezos will mehr Zeit in andere Projekte investieren.

Unzählige Menschen nutzen Amazon fast täglich, um Produkte und Waren diverser Art zu bestellen. Für die reibungslosen Abläufe beim Versand sind Angestellte in den Warenlagern zuständig. Dass deren Arbeitsbedingungen grenzwertig sind, ist bekannt. Neu ans Licht gekommene Methoden zur Überwachung setzten aber noch eins drauf.

Amazon: So dreist wird die Belegschaft ausspioniert

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat den lokalen Betreiber der Amazon-Lagerhäuser mit einer Geldstrafe in Höhe von 32 Millionen Euro belegt, weil er ein „übermäßig aufdringliches Überwachungssystem“ zur Verfolgung der Aktivitäten seiner Mitarbeiter*innen eingesetzt hat.

In einer Pressemitteilung erklärte man am Dienstag, dass Amazon France Logistique den Lagerarbeiterinnen und -arbeitern Scanner zur Verfügung gestellt hat, die ihre Inaktivitätszeiten und die Geschwindigkeit, mit der sie bestimmte Aufgaben ausführen, wie zum Beispiel einen Artikel aus dem Regal zu nehmen oder einen Artikel einzuräumen, aufzeichnen.

Die CNIL bezeichnete das Scannersystem als übermäßig eingreifend, unter anderem weil es „Arbeitsunterbrechungen mit einer solchen Genauigkeit misst, dass die Mitarbeiter möglicherweise jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen“.

Lesetipp: Amazon-Paketbetrug bringt Opfer um hunderte Euro

Zahlreiche Beschwerden von Betroffenen

Die CNIL hatte Amazons Lagerhäuser untersucht, weil sich die Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern häuften und auch die Medienberichterstattung Zweifel an den Bedingungen aufkommen ließ. Im Rahmen der Begutachtung stellte sie eine Reihe von Bereichen fest, in denen Amazon gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Dazu zählte unter anderem ein System mit drei Alarmen zur Überwachung von Mitarbeiteraktivitäten, das die CNIL als illegal einstufte. Ein Alarm wurde ausgelöst, wenn ein Artikel zu schnell oder weniger als 1,25 Sekunden nach dem Scannen eines vorherigen Artikels gescannt wurde, was das Fehlerrisiko erhöhte.

Ein anderer signalisierte Pausen von zehn Minuten oder mehr, während ein dritter die Pausen zwischen einer und zehn Minuten erfasste. Die CNIL stellte auch in Frage, warum Amazon die Daten der Mitarbeiter 31 Tage lang aufbewahren musste.

Das sagt Amazon zu den Vorwürfen

Wie CNN berichtet, weist Amazon die Feststellungen der CNIL entschieden zurück und bezeichnet sie als „sachlich falsch“. Einem Amazon-Sprecher zufolge ist man „[…] mit den Schlussfolgerungen der CNIL […] überhaupt nicht einverstanden.“ Das Unternehmen behalte sich das Recht vor, Berufung einzulegen.

„Lagerverwaltungssysteme sind Industriestandard und notwendig, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz des Betriebs zu gewährleisten und die Lagerung des Inventars und die Verarbeitung der Pakete rechtzeitig und im Einklang mit den Kundenerwartungen zu verfolgen“, heißt es von Unternehmensseite weiter.

Quellen: CNIL, CNN

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.