Onlinebetrug trifft immer häufiger Bankkonto-Inhaber*innen. Nun hat der EU-Rat eine Position beschlossen, die bei bestimmten Betrugsarten eine stärkere Haftung der Banken vorsieht. Vor allem bei sogenannten Spoofing-Angriffen sollen die Geldhäuser künftig den finanziellen Schaden ihrer Kund*innen vollständig übernehmen.
Betrug mit dem Bankkonto: Geldinstitute sollen für Schäden aufkommen
Wie das Handelsblatt berichtet, geben sich Kriminelle beim Spoofing telefonisch oder per Nachricht als Mitarbeitende von Sparkasse, Volksbank und Co. aus, um an sensible Daten zu gelangen. Diese Masche endet oft mit einer autorisierten Überweisung vom Bankkonto, die eigentlich auf Betrug beruht. Für solche Fälle sieht die neue Linie des EU-Rats eine volle Haftung der Banken vor. Damit sollen Betroffene künftig besser abgesichert sein.
„Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig besser vor Betrug geschützt werden, weil Präventionsmaßnahmen gestärkt werden“, erklärt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Allerdings gilt diese Regelung nur für klar definierte Spoofing-Fälle. Für andere Betrugsarten wie klassisches Phishing ohne Täuschung durch falsche Identitäten bleibt eine Bankhaftung dagegen außen vor. Das bemängeln unter anderem Verbraucherschützer*innen, die befürchten, dass viele Betroffene weiterhin selbst für Schäden aufkommen müssen.
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Banken sehen sich nicht in der Hauptpflicht
Neben der Haftungsfrage setzt der EU-Rat gleichzeitig auf stärkere Prävention. Banken sollen künftig enger zusammenarbeiten, Informationen über Betrugsfälle und verdächtige Kontonummern austauschen. Auch Telekomunternehmen sollen in die Pflicht genommen werden, um betrügerische Anrufe und Nachrichten zu erschweren.
Die deutsche Bankenbranche sieht die Pläne indes kritisch. Sie warnt vor einer einseitigen Belastung der Geldhäuser und fordert, dass auch Plattformanbieter sowie Kund*innen stärker eingebunden werden. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, geht sogar noch einen Schritt weiter: „Eine einseitige Haftungsübernahme der Banken löst das Betrugsproblem nicht, sondern verlagert lediglich die wirtschaftlichen Folgen. Im Ergebnis werden die Anreize für Betrüger erhöht.“
Letztlich muss die Einigung mit EU-Kommission und Parlament noch folgen, bevor die neue Regelung für Betrug mit dem Bankkonto im Rahmen der neuen Zahlungsrichtlinie PSD3 und der Verordnung PSR verbindlich wird. Zwar sollte wohl bereits die Vorgängerrichtlinie für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Allerdings passen die Kriminelle ihre Methoden und Maschen über die Zeit auch permanent an.
Quellen: Handelsblatt
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