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Balkonkraftwerk: Diese Änderung betrifft Millionen Haushalte

Mit einem Balkonkraftwerk kannst du deinen Stromkosten senken. Doch wer darf sie eigentlich installieren? Diesen Anspruch erweitert nun ein neues Gesetz.

Zwei Männer installieren Balkonkraftwerk
© Astrid Gast - stock.adobe.com

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Mit einer Mini-Solaranlage lässt sich Strom vom Balkon gewinnen. Und das oft ohne Anmeldung oder Behördengang! Was es dabei zu beachten gibt, verrät IMTEST.

Schon ein kleines Balkonkraftwerk kann für massig Energiekostenersparnisse sorgen. Gerade in Zeiten der Energiekrise ist es daher für viele eine attraktive Option. Doch obwohl es bereits verhältnismäßig kostengünstige und dennoch effiziente Technologien gibt, existieren viele Hürden. Gerade in der Miet- oder Eigentumswohnung kann einem der Hausbesitzer oder Vermieter einen Strich durch die Rechnung machen. Doch das soll schon bald kein Problem mehr sein.

Balkonkraftwerk: Vermieter darf es nicht mehr verbieten

Zwar können manche auch schon jetzt ein Balkonkraftwerk bei der Miet- oder Eigentumswohnung mit vorheriger Absprache installieren, jedoch ist das nicht immer ein einfaches Unterfangen. Hier soll seitens der Politik eine Erleichterung kommen.

Die Installation des Balkonkraftwerks auch ohne Einverständnis vom Vermieter oder Hausbesitzer stand auf der Agenda von Marco Buschmann. Der Bundesjustizminister zeigt sich auf Twitter zuversichtlich, eine Erleichterung für Wohnungsbewohner*innen schaffen zu können:

„Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (‚Balkonkraftwerke‘) werden immer beliebter. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind noch immer zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern!“

@MarcoBuschmann via Twitter

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Diese Änderungen kommen auf Mieter zu

Die Regierung folgte seinem Vorschlag, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz:

„Steckersolargeräte können einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Die
Bundesregierung möchte deshalb auf einen Vorschlag von Bundesjustizminister Dr.
Marco Buschmann hin rechtliche Hürden für den Einsatz dieser Geräte abbauen. Hierzu
sollen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Mietrecht punktuell fortentwickelt
werden: Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll jeweils in den Katalog der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden.“

Bundesministerium der Justiz

Durch diese Anpassung haben plötzlich mehrere Millionen Haushalte die Option ein Balkonkraftwerk zu installieren. Aber Achtung: Ein wenig Mitspracherecht hat der Vermieter dennoch. Zwar darfst du nun als Mieter oder Mieterin entscheiden, ob du ein Balkonkraftwerk installiert, doch beim „wie“ musst du dich abstimmen. Seitens des Minsteriums heißt es:

„Was das ‚Wie‘ der Installation anbelangt, so bleibt es dabei, dass die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer darüber im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen haben.“

Bundesministerium der Justiz

Weitere Erleichterungen geplant

Auch weitere Erleichterungen in diesem Bereich sind auf dem Weg. So will man die Anmeldung der Balkonkraftwerke einfacher gestalten. Bisher müssen sich Betreiberinnen und Betreiber bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Stromnetzbetreiber melden, erklärt der Tagesspiegel.

Darüber hinaus sollen neuere Modelle so konzipiert werden, dass ein einfacher Schuko-Stecker für den Betrieb ausreicht. Das ist die gewöhnliche Steckdosen-Form, die du überall in deinem Zuhause vorfindest.

Zu guter Letzt will man die Leistungsgrenze anheben. Bisher verfügen Balkonkraftwerke über eine Obergrenze von 600 Watt. Diese soll um 200 Watt erhöht werden.

Quelle: Twitter/@MarcoBuschmann, Tagesspiegel

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