Veröffentlicht inVerbraucher

Bei der Steuererklärung: So einfach holst du dir bis zu 4.000 Euro zurück

Bei deiner Steuererklärung kannst du einige Ansprüche geltend machen, von denen die meisten überhaupt nichts wissen.

Viele Geldscheine
© M. Schuppich - stock.adobe.com

Die beste Steuersoftware: Rund 1.000 Euro Rückerstattung // IMTEST

Welches Programm bei der Berechnung am besten hilft, hat IMTEST zusammen mit einem renommierten Steuerberater geprüft. Im Schnitt winken bei einer Steuererklärung rund 1.000 Euro Rückzahlung!

Inmitten des hektischen Alltags, in dem du ständig zwischen Beruf und Privatleben jonglierst, können professionelle Dienstleistungen oft ein Segen sein. Was du vielleicht nicht weißt, ist, dass diese Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind. Hier sind einige Beispiele, die dir helfen könnten, bei der Steuererklärung zu sparen.

Steuererklärung: Das kannst du geltend machen

Egal, ob es sich um Treppenreinigung, Fensterputzen oder allgemeine Hausreinigung handelt, du kannst die Kosten für Reinigungsarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Steuererklärung geltend machen. Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, von deiner Steuerschuld abziehen.

Auch die Gartenpflege kann eine anstrengende und zeitaufwändige Arbeit sein. Zum Glück sind auch hier die Kosten für professionelle Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Die gleichen Bedingungen gelten wie für Reinigungsarbeiten: Du kannst 20 Prozent der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, abziehen.

Ähnliches gilt Smart-Rechner.de zufolge für folgende Dienstleistungen:

  • Kinderbetreuung
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Hilfe beim Einkaufen oder der Essenszubereitung
  • Fahrdienste

Auch interessant: ELSTER-Zertifikat beantragen: In 9 Schritten zur Zertifikatsdatei

Muss meine Haushaltshilfe Dokumente vorlegen?

Auch in einem 450-Euro-Job nach den §§ 7, 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IV müssen Haushaltshilfen bestimmte Dokumente vorlegen. Dazu gehört der Personalausweis oder ein Reisepass sowie eine Versicherten­nummer der deutschen Sozialversicherung. Ohne sie ist die Anmeldung in der Minijobzentrale nicht möglich.

Kommt deine Haushaltshilfe aus einem Nicht-EU-Land, muss sie zudem nach den §§ 18, 18a, 18b und 18d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Arbeitserlaubnis vorlegen.

Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG); Smart-Rechner.de; Sozialgesetzbuch (SGB) IV; Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.