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Feindliches Grün: So verhält man sich beim gefährlichen Ampel-Fehler

Stößt du im Straßenverkehr auf „feindliches Grün“ oder eine „Dilemma-Situation“, solltest du dir unbedingt deiner Rechte bewusst sein.

Grüne Ampel über einer stark befahrenen Straße
© Ralf Gosch - stock.adobe.com

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Der Begriff „feindliches Grün“ klingt nicht nur bedrohlich, sondern beschreibt auch eine nicht gerade ungefährliche Situation. Konkret handelt es sich dabei nämlich um die Fehlfunktion einer Ampelanlage. Diese zeigt dabei für jede Fahrtrichtung grün und gibt damit ohne Einschränkungen den Verkehr frei. Im Ernstfall kann es dadurch im Straßenverkehr zu brenzlichen Situationen kommen.

Feindliches Grün oder Dilemma-Situation?

In den meisten Fällen sind Straßenverkehrsordnung (StVO) und Rechtsprechung sehr eindeutig. Überfährst du eine rote Ampel, musst du zahlen – baust du dabei einen Unfall, zahlst du noch mehr. Was aber passiert, wenn die Lichtzeichenanlage allen Richtungen die Fahrt freigibt?

„Bei einem Unfall nach einer Dilemma-Situation haftet der Betreiber der Ampelanlage, wenn der Unfall für beide Fahrer unvermeidbar war“, heißt es in einem Info-Beitrag der Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei. „Der Betreiber ist meistens der Staat. Er hat den Fehler zu verantworten, weil dieser in seinem Verantwortungsbereich geschehen ist und eine ‚Dilemma-Situation‘ für einen reibungslosen Verkehr nicht auftreten darf.“

Als „Dilemma-Situation“ bezeichnet man den Moment, in dem tatsächlich ein feindliches Grün vorliegt. Nach Eintreten dieser Fehlfunktion muss eine Ampel binnen 300 Millisekunden auf ein warnendes gelbes Blinken umstellen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO.

Wer haftet im Fall eines Unfalls?

Gerätst du wegen der Fehlfunktion einer Ampel in einen Unfall, bekommst du deinen Schaden ersetzt. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine kurze ‚Dilemma-Situation‘ oder ein längeres ‚feindliches Grün‘ handelt“, erläutert die Kanzlei. Schwieriger kann es hingegen werden, die Fehlfunktion zu beweisen.

„Weil Fehler von Ampelanlagen im Prinzip auszuschließen sind, hat der Kläger zu beweisen, dass ein ‚feindliches Grün‘ vorlag. Das ist jedoch schwierig. Wichtig ist, möglichst Zeugen zu finden, die die Fehlschaltung als Augenzeugen belegen können sowie mit Hilfe eines Rechtsanwalts Ampelschaltpläne und die polizeiliche Unfallakte zu verwenden. Außerdem müssen die richtigen Fragen an einen Sachverständigen, der das Vorliegen eines ‚feindlichen Grüns‘ und den Unfallablauf begutachtet, gestellt werden.“

Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei

Gelingt all das, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du vor Gericht Recht – und Anspruch auf eine Entschädigung durch den Staat – bekommst.

Quellen: Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei; Straßenverkehrsordnung (StVO)

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