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Vorfahrtsregeln: Diesen Fehler machen die meisten bei abknickender Vorfahrt

Bei abknickender Vorfahrt gelten einige eigentümliche Regeln. Wir verraten dir, wie du dich richtig verhältst.

Schild für abknickende Vorfahrt
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

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Die korrekte Nutzung des Blinkers ist ein grundlegender Aspekt des Autofahrens. Er dient dazu, deine Fahrabsichten den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren und trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei. Allerdings kann es, besonders in Situationen mit abknickender Vorfahrt, zu Unklarheiten kommen. Hier sind einige grundlegende Regeln, die dir helfen, das Blinken in solchen Fällen richtig einzusetzen.

Was ist die abknickende Vorfahrt?

In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die abknickende Vorfahrt eine Situation, in der eine Vorfahrtstraße nach links oder rechts abknickt, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt.

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Wann musst du blinken?

Obwohl das Blinken beim Abbiegen, unabhängig von der Art der Straße, immer notwendig ist, gibt es bei der abknickenden Vorfahrt spezielle Regelungen:

Beim Geradeausfahren

Wenn du auf einer Straße mit abknickender Vorfahrt fährst und die Straße in Fahrtrichtung geradeaus verlässt, musst du bussgeldkatalog.org zufolge nicht blinken. Das bedeutet, dass du zwar blinkst, wenn du die Vorfahrtstraße verlässt, aber nicht, wenn du dabei geradeaus fährst.

Zum Beispiel: Du fährst auf einer Vorfahrtstraße und diese knickt nach links ab, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt. Wenn du nun geradeaus weiterfahren möchtest (und damit die Vorfahrtstraße verlässt), musst du nicht blinken.

Beim Abbiegen auf der Vorfahrtsstraße

Wenn du auf der Vorfahrtstraße bleibst, die nach links oder rechts abknickt, musst du ebenfalls blinken. Ein entsprechendes Urteil fällte der BGH (Bundesgerichtshof) bereits im November 1965. „Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, ändert seine Fahrtrichtung und ist verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen“, heißt es darin.

„Gabelt sich eine Straße oder zweigt von ihr in spitzem Winkel eine Straße ab, so kommt es darauf an, welche der in Betracht kommenden Straßen nach vernünftiger Verkehrsauffassung als Fortsetzung der bisherigen Fahrtrichtung anzusehen ist.“

Zum Beispiel: Du befindest dich auf der gleichen abknickenden Vorfahrtstraße wie oben beschrieben, aber diesmal möchtest du auf der Vorfahrtstraße bleiben und nach links abbiegen. In diesem Fall musst du auch blinken.

Quellen: bussgeldkatalog.org; BGH, 16.11.1965 – VI ZR 137/64

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