Die richtige Anwendung des Blinkers ist ein fundamentaler Bestandteil des Autofahrens. Dieser dient zur Kommunikation deiner Absichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Straßenverkehr. Dennoch können gerade in Situationen mit abknickender Vorfahrt Unklarheiten entstehen. Hier sind einige Basisregeln, die dir helfen, in diesen Fällen das Blinken korrekt zu handhaben.
Was ist die abknickende Vorfahrt?
In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die abknickende Vorfahrt eine Situation, in der eine Vorfahrtstraße nach links oder rechts abknickt, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt.
Wann musst du blinken?
Obwohl das Blinken beim Abbiegen, unabhängig von der Art der Straße, immer notwendig ist, gibt es bei der abknickenden Vorfahrt spezielle Regelungen:
Beim Geradeausfahren
Wenn du auf einer Straße mit abknickender Vorfahrt fährst und die Straße in Fahrtrichtung geradeaus verlässt, musst du bussgeldkatalog.org zufolge nicht blinken. Das bedeutet, dass du zwar blinkst, wenn du die Vorfahrtstraße verlässt, aber nicht, wenn du dabei geradeaus fährst.
Zum Beispiel: Du fährst auf einer Vorfahrtstraße und diese knickt nach links ab, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt. Wenn du nun geradeaus weiterfahren möchtest (und damit die Vorfahrtstraße verlässt), musst du nicht blinken.
Beim Abbiegen auf der Vorfahrtsstraße
Wenn du auf der Vorfahrtstraße bleibst, die nach links oder rechts abknickt, musst du ebenfalls blinken. Ein entsprechendes Urteil fällte der BGH (Bundesgerichtshof) bereits im November 1965. „Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, ändert seine Fahrtrichtung und ist verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen“, heißt es darin.
„Gabelt sich eine Straße oder zweigt von ihr in spitzem Winkel eine Straße ab, so kommt es darauf an, welche der in Betracht kommenden Straßen nach vernünftiger Verkehrsauffassung als Fortsetzung der bisherigen Fahrtrichtung anzusehen ist.“
Zum Beispiel: Du befindest dich auf der gleichen abknickenden Vorfahrtstraße wie oben beschrieben, aber diesmal möchtest du auf der Vorfahrtstraße bleiben und nach links abbiegen. In diesem Fall musst du auch blinken.
Quellen: bussgeldkatalog.org; BGH, 16.11.1965 – VI ZR 137/64
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