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Lärm durch Wärmepumpe: In diesem Fall muss sie demontiert werden

Eine Wärmepupe ist zwar praktisch, kann aber auch laut sein. Was du als Betroffene*r oder Besitzer*in tun kannst beziehungsweise musst, liest du hier.

Monteur führt Analyse der Wärmepumpe durch
© bancha - stock.adobe.com

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Bei einer Wärmepumpe handelt es sich um eine Heizungsanlage, die in der Regel außerhalb der eigenen vier Wände im Freien montiert wird. Dadurch ist sie nicht durch Mauern oder einen Unterstand von der Außenwelt abgeschirmt, was zu Lärmemissionen führen kann. Gerade große Modelle können schon einmal Krach machen. Doch wie laut ist zu laut? Und wann muss man als Besitzer*in reagieren? Diese Fragen beantworten wir jetzt.

Wie laut sind Wärmepumpen?

Gute Nachrichten vorab: Wärmepumpen sind in der Regel nicht sonderlich laut. Der bekannte Hersteller Viessmann erklärt, dass seine Modelle in der Regel zwischen 50 und 65 Dezibel verursachen. Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines Gesprächs zwischen zwei Personen.

Doch sollte die Wärmepumpe von Nachbarn oder der Nachbarin ausgerechnet so platziert worden sein, dass sie direkt neben der eigenen Terrasse lärmt, ist das natürlich ein Ärgernis. Oder sollte sie tagsüber eigentlich nicht stören, nimmt man nachts ihre Arbeit umso intensiver wahr. Das gilt insbesondere dann, wenn man gerne mit offenem Fenster schläft.

Prüfung auf Lärmbelästigung

Beschwerden zum Lärm durch Wärmepumpen hat es bereits gegeben, heißt es bei der Westfalenpost. Zumindest im Hochsauerlandkreis (HSK) musste man sich ersten Fällen annehmen. „Aber es ist absehbar, dass das mit zunehmender Anzahl an Wärmepumpen mehr werden wird“, prognostiziert der Sprecher des Landrats Martin Reuther.

Die Prüfung, ob wirklich eine Lärmbelästigung durch das Gerät vorliegt oder die Nachbar*innen doch nur etwas empfindlich sind, wird dort vom Fachdienst Emissionsschutz durchgeführt. Dieser ist auch dafür verantwortlich Windkraftanlagen auf ihre Verträglichkeit mit der (bewohnten) Umgebung zu prüfen.

Sollte die Untersuchung beweisen, dass gewisse Grenzwerte beim Betrieb der Wärmepumpen überschritten werden, kann es zu Konsequenzen kommen. Reuther erklärt, dass es bereits Fälle gegeben habe, in denen entschieden wurde, dass die Wärmepumpen nachts nicht mehr unter Volllast arbeiten dürfen.

Mindestabstand regeln die Bundesländer

In Nordrhein-Westfalen hat man womöglich eher schlechte Karten bei einer Beschwerde gegen die Lautstärke von Wärmepumpen. Erst vor kurzem entschied man sich dazu den Mindestabstand zum Nachbargrundstück von drei Metern zu streichen. Somit können Nachbarinnen und Nachbarn eine lärmende Wärmepumpe auch direkt am Zaun platzieren. Werden beim Betrieb keine Grenzwerte überschritten, muss man sich auf der anderen Seite des Zauns wohl mit dem Tosen arrangieren.

Allerdings gibt es hierzu keine einheitlichen Regelungen. In Berlin etwa gilt weiterhin der Mindestabstand von drei Metern, zeigt eine Übersicht der Berliner Morgenpost. In Sachsen ist die Rechtslage nicht geklärt, sodass es sich hierbei unweigerlich um Einzelfallentscheidungen handelt. Sollte sich herausstellen, dass eine Wärmepumpe ohne den gesetzlich vorgeschrieben Abstand installiert wurde, kann eine Demontage erwirkt werden.

Sollte die Pumpe ungewöhnlich laut arbeiten, kann man als Besitzer*in dazu gezwungen sein, dieses Ärgernis zu beheben. Das kann durch eine neue Platzierung, den Austausch des Modells oder die Anpassung der Leistung bewerkstelligt werden.

Quellen: Westfalenpost, Berliner Morgenpost, Viessmann

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