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Auto fahren im Winter: Wer eine dieser 3 Sachen tut, zahlt Strafe

Viele Angewohnheiten, die Autofahrende im Winter haben, sind tatsächlich ordnungswidrig. Das sind drei häufige Bußgelder.

Person beim Eiskratzen
© Daniel Jędzura - stock.adobe.com

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Im Winter müssen Autofahrende so einiges beachten. Plötzliche Wetterwechsel, Glätte und vieles mehr halten zu mehr Vorsicht an. Doch es gibt noch weitere Aspekte rund ums Auto, die in der kalten Jahreszeit zum Tragen kommen. Wenn du etwa eine dieser drei Sachen tust, können Strafzahlungen auf dich zukommen.

#1 Auto vorab warmlaufen lassen

So ist das sogenannte Warmlaufenlassen des Automotors eine Ordnungswidrigkeit. Gerade bei älteren Modellen schwören viele Autofahrende darauf, da sich damit doch effektiv die Scheiben enteisen lassen. Außerdem wird es dann schön warm, während man vielleicht selbst nochmal kurz reingeht.

Doch wer sich nicht darüber freut, ist unser Planet. Entsprechend solltest du es allein deshalb tunlichst vermeiden. Als zusätzlichen Anreiz dient eine Strafe im Bußgeldkatalog. Darin wird beschrieben, dass das Warmlaufen lassen als „unnötige Lärm- und Abgasbelästigung“ geahndet wird. Ein Bußgeld kann bis zu 80 Euro betragen.

Lesetipp: Nicht nur einige Angewohnheiten solltest du im Winter sein lassen. Auch so manche Gegenstände, solltest du besser nicht im Auto lagern, wenn es kalt ist. Sie können sonst einen Schaden verursachen.

#2 Nur ein Guckloch freikratzen

Gerade wenn es morgens schnell gehen muss und die Scheiben vereist sind, bedienen sich viele Autofahrende einer schnellen und schludrigen Methode, die Windschutzscheibe zu enteisen. Ein kleines Guckloch muss eben ausreichen, um schnell aufbrechen und noch pünktlich zur Arbeit kommen zu können.

Allerdings sehen das Polizei oder Ordnungsamt kritisch – und das aus gutem Grund. Beim Fahren taut restliches Eis und Schnee. Diese können dann von weiter oben herunterrutschen oder von der Seite plötzlich die Sicht behindern. Das gefährdet nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Aus diesem Grund wird das „Guckloch“ beim Auto mit 10 bis 35 Euro Strafe geahndet.

#3 Keine Schneeketten trotz Pflicht

Bei überaus widrigen Verhältnissen im Winter ersetzt eine dicke Schneeschicht den Asphalt. Auch Winterreifen stoßen hier an ihre Grenzen und verlieren auf der Strecke den Halt. In diesem Fall können ausgewählte Strecken, die du mit dem Auto beschreitest, mit dem Verkehrszeichen 268 gekennzeichnet werden, weiß LapID.

Hierbei handelt es sich um ein blaues Schild mit einem weißen Reifen, der wiederum schwarze Schneeketten trägt. Darunter findet sich oft noch ein Hinweis, wie lange die ausgewiesene Strecke ist (beispielsweise 14 Kilometer).

Solltest du den Abschnitt ohne Schneeketten beschreiten, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Das ist zwar nicht sonderlich hoch, allerdings solltest du die Vorgabe für die Schneeketten trotzdem ernst nehmen. Es kommt recht selten vor, dass Strecken so schwer zu befahren sind, dass Schneeketten notwendig werden. Daher kannst du dir sicher sein, dass du mit deinen Reifen allein auf diesem Abschnitt keinesfalls sicher genug bist.

Übrigens: Andersrum gibts auch Strafe. Fährst du ein Auto mit Schneeketten, obwohl die Strecke es nicht erfordert, musst du im Zweifelsfall 10 Euro Bußgeld zahlen.

Quelle: Bußgeldkatalog, LapID

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