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Parkscheibe: Das funktioniert nur im Winter

Benutzt du die blau-weiße Anzeigetafel, sollte sie immer gut sichtbar sein. In der kalten Jahreszeit gibt es dafür allerdings eine besondere Ausnahme.

Parkscheibe liegt hinter einer Windschutzscheibe
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Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Manche Regeln im Straßenverkehr werden durch natürliche Bedingungen geradezu ausgehebelt. Das gilt auch für die Verwendung einer Parkscheibe, denn im Winter kann ein Umstand dazu führen, dass du sogar um eventuelle Bußgelder herumkommst.

Parkscheibe im Winter: Das gilt

Die Regeln für die Verwendung einer Parkscheibe sind unmißverständlich. Sie muss beim Abstellen des Fahrzeugs auf die nächste halbe Stunde aufgerundet und von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Es ist verboten, ihre Zeitangabe nachträglich zu verändern und sie darf nicht falsch eingestellt sein.

Wie der ADAC erklärt, gibt es aber eine besondere Ausnahme, und zwar dann, wenn die Scheiben des Autos zugeschneit sind. Auf die Frage, was in einem solchen Fall passiert, lautet die Antwort einfach „Nichts. Sie müssen die Parkscheibe lediglich so im Fahrzeug auslegen, dass sie unter normalen Bedingungen von außen gut sichtbar ist. Sie sind aber nicht verpflichtet, die Scheibe des abgestellten Autos freizuhalten.“

Lesetipp: Wer das an der Parkscheibe einstellt, zahlt 40 Euro

Diese Vorteile hat der Winter

Im Detail bedeutet dieser Umstand, dass dir im besten Fall keine Knöllchen ausgestellt werden können. Zum Beispiel, wenn du die erlaubte Höchstparkdauer überschritten hast. Grundsätzlich gilt natürlich weiterhin die Pflicht, eine Parkscheibe auszulegen, wenn es gefordert ist.

Darauf zu spekulieren, dass deine Scheiben zugeschneit werden und deshalb darauf zu verzichten, solltest du vor allem aus einem Grund dringend unterlassen. Das Parken ohne Parkscheibe wird nämlich richtig teuer und kostet dich einige Euro.

Quellen: ADAC

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