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Parkverstöße anzeigen – ist das Amtsanmaßung? Anwalt Solmecke fällt eindeutiges Urteil

Der „Anzeigenhauptmeister“ sorgte kürzlich mit seinem Hobby, Parkverstöße zu melden, für Aufsehen. Aber ist diese Tätigkeit rechtlich zulässig?

Strafzettel unter einem Scheibenwischer
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In den letzten Wochen sorgte Niclas M., auch bekannt als „Anzeigenhauptmeister“, für zahlreiche Schlagzeilen. Auslöser war ein Bericht von Spiegel TV, der inzwischen fast fünf Millionen Mal aufgerufen wurde. Innerhalb eines Jahres soll M. mehr als 4.000 Falschparker gemeldet haben, was eine breite Debatte über die Ethik und Rechtmäßigkeit seines Hobbys entfachte. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich jeder das Recht hat, Parkverstöße anzuzeigen, oder ob dies als Amtsanmaßung betrachtet werden kann.

Datenschutzbedenken wegen der Weitergabe von Kennzeichen wurden durch zwei Urteile (AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) des Verwaltungsgerichts Ansbach 2022 entkräftet, das die Praxis als DSGVO-konform erklärte. Rechtsexperte Christian Solmecke klärte in einem YouTube-Video auf, dass das Melden von Parkverstößen durch Privatpersonen rechtlich unbedenklich ist.

Das Vorgehen des „Anzeigenhauptmeisters“ spiegelt einen Trend wider: Bürger*innen nutzen Technologie für rechtliche Aktivitäten. Das wirft Fragen nach der Rolle von Zivilpersonen in der Rechtsdurchsetzung auf. Einige loben M. für seinen Einsatz für die öffentliche Sicherheit, andere sehen die Befugnisse von Privatpersonen kritisch – und vermuten sogar eine Amtsanmaßung.

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Amtsanmaßung: Ja oder nein?

„Wenn eine Verwechslungsgefahr besteht und die Leute denken ‚Ja, das könnte ein Polizist sein […]‘, dann könnte man an einen Straftatbestand der Amtsanmaßung denken“, erklärt Solmecke in seinem Beitrag. Nach § 132 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich dabei um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

„Naja“, so Solmecke, „wenn wir uns den Tatbestand hier genau anschauen, […] dann bedeutet das, man muss aktiv den Eindruck erwecken, als sei man Polizist“. M. betone aber, dass er als Privatperson agiere, und gehe auch generell offen damit um, dass er lediglich Parkverstöße anzeige. Der Rechtsanwalt für Medien- und IT-Recht ist sich sicher: „Amtsanmaßung ist das nicht.“

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Legale Aktionen, illegale Reaktionen

Die Debatte um den „Anzeigenhauptmeister“ unterstreicht, wie individuelle Aktionen öffentliche Diskussionen anregen können, die herkömmliche Ansichten von Bürger*innen-Engagement und Rechtsdurchsetzung herausfordern.

Für seine Meldungen fotografiert M. Nummernschilder sowie die Verstöße selbst und gibt die gesammelten Informationen anschließend via App an die Behörden weiter. Neben der ursprünglichen Reportage trug auch die nachfolgende Berichterstattung dazu bei, dass M. teils brutal angegangen wurde.

Die Situation hat sich mittlerweile dermaßen zugespitzt, dass der 18-Jährige in Folge eines Angriffs im Krankenhaus landete. „Ich habe Angst, dass sie ihn totschlagen“, erklärte seine Mutter gegenüber Focus Online. Zur Erinnerung: Was M. tut, mag nicht jedem gefallen – anders als Beleidigungen (§ 185 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) ist es aber legal.

Quelle: openJur; YouTube/WBS LEGAL; Strafgesetzbuch (StGB); Focus Online

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