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Wo ist das Parken verboten? Gleich 5 Orte sind auch ohne Schild tabu

Viele Plätze, an denen das Parken verboten ist, werden durch Schilder gekennzeichnet. Doch manchmal fehlt die Markierung. Wer sein Auto trotzdem dort abstellt, muss mit Geldstrafen rechnen.

Halteverbotsschild vor blauem Himmel.
© Björn Wylezich - stock.adobe.com

Parkscheinautomat: Wer das tut, muss nichts bezahlen

In einigen Städten gibt es eine legale Möglichkeit, kostenlos zu parken. Erfahre im Video, wie das geht.

In Deutschland gibt es über tausend Verkehrsschilder, die durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt werden. Auch wenn Autofahrer*innen nicht alle immer direkt durchschauen, sollte jede*r die Verkehrszeichen für das eingeschränkte und absolute Halteverbot kennen. Beide Zeichen geben an, dass hier das Parken verboten ist. Denn auch beim eingeschränkten Halteverbot darf man nicht länger als drei Minuten halten, alles darüber hinaus gilt bereits als parken.

An diesen Orten ist das Parken verboten

Das bedeutet aber nicht, dass man automatisch überall dort parken kann, wo die Schilder nicht aufgestellt werden. Denn zumindest an fünf Orten wird das Wissen, dass dort das Parken verboten ist, auch ohne besondere Kennzeichnung vorausgesetzt. Wer sein Auto trotzdem dort abstellt, muss mit Geldstrafen rechnen.

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#1 Verkehrsberuhigter Bereich

So darf zum Beispiel im verkehrsberuhigten Bereich nur auf eindeutig gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Bei diesem handelt es sich nicht um eine Fahrbahn, sondern um eine Sonderfläche. Daher gelten dort die üblichen Parkregeln nicht. Wie der Bußgeldkatalog angibt, droht bei Missachtung eine Strafe von mindestens zehn Euro.

#2 Bürgersteig und Radfahrstreifen

Auf dem Bürgersteig ist das Parken und Halten grundlegend nicht erlaubt. Das gilt auch für Radfahrstreifen. Bei Verstößen kann es zu Bußgeldern von mindestens 55 Euro kommen. Ausnahmen gibt es in Einzelfällen, diese werden dann aber durch entsprechende Schilder und Markierungen gekennzeichnet.

#3 Abgesenkter Bordstein

Auch auf einem abgesenkten Bordstein ist das Parken verboten. Denn dieser soll Menschen mit Handicap den Zugang zu Gebäuden oder anderen Straßenseite erleichtern. Das gilt nicht nur für öffentliche Straßen, sondern auch für Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken. Tatsächlich darf an diesen Stellen auch die Eigentümer*innen nicht parken. 

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#4 Gefährliche Straßenabschnitte

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, darf an unübersichtlichen oder engen Straßenstellen sowie im Bereich einer scharfen Kurve nicht geparkt werden. Ein Verstoß kann teuer werden. Die Geldstrafe beginnt bei 35 Euro. Kann aber je nach Delikt, zum Beispiel bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen, bis zu hundert Euro betragen.

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#5 Linker Fahrbahnrand

Auch am linken Rand einer Straße ist das Parken verboten. Denn grundsätzlich gilt neben dem Rechtsfahrgebot auch ein Rechtsparkgebot. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von zehn bis dreißig Euro rechnen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel in Einbahnstraßen oder wenn auf der rechten Seite Schienen verlaufen.

Quelle: Bußgeldkatalog

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