In Deutschland musst du deinen Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen, wenn du nach 1971 geboren bist. Bist du vor 1953 geboren, hast du dafür noch bis 2033 Zeit. Damit verschwinden die letzten Papier-Versionen aus dem Verkehr. Alte Scheckkarten müssen erst ab 2026 umgetauscht werden.
Jetzt Führerschein tauschen
Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Diese Gültigkeit betrifft aber nur das Dokument selbst, nicht deine Fahrerlaubnis. Wenn du einen Pkw- oder Motorradführerschein hast, musst du weder eine neue Prüfung ablegen noch eine medizinische Untersuchung machen. Anders sieht es aus, wenn du einen Lkw- oder Busführerschein besitzt.
Falls du nach Ablauf der Frist noch mit deinem alten Führerschein unterwegs bist, musst du mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Für Pkw- und Motorradfahrende ist das aber keine Straftat. Probleme können auftreten, wenn du ein Auto mietest. Auch im Ausland könnte es schwierig werden, da abgelaufene Führerscheine dort oft nicht akzeptiert werden.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) empfiehlt, den Umtausch rechtzeitig bei deiner Führerscheinstelle zu beantragen. Dafür brauchst du deinen Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und deinen alten Führerschein. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro.
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Einheitlich und fälschungssicher
Hintergrund für die Umtauschaktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Sie soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sind. In Deutschland gibt es feste Fristen, bis wann die verschiedenen Jahrgänge ihre Führerscheine tauschen müssen. Der Prozess läuft bereits seit 2022 und endet 2033.
Wenn du die Frist verpasst, kann das unnötigen Ärger bringen. Es lohnt sich, den Führerschein rechtzeitig umzutauschen, damit du weiterhin problemlos fahren kannst.
Quelle: Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V.; Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
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