Wer clever spart, kann in Deutschland bis zu 13.132 Euro im Jahr komplett steuerfrei erhalten. Möglich macht das die Kombination aus Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie eignet sich besonders für Menschen mit geringem Einkommen wie Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Mini-Jobbende.
NV-Bescheinigung einfach erklärt
In Deutschland kannst du mit bestimmten Steuerregelungen deine Kapitalerträge reduzieren oder sogar komplett steuerfrei behalten. Zwei wichtige Instrumente dafür sind der Sparer-Pauschbetrag und die NV-Bescheinigung.
Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro
Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleibt ein Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei. Er deckt pauschal Ausgaben ab, die im Zusammenhang mit deinen Kapitalerträgen stehen, wie zum Beispiel Depotgebühren oder Finanzierungskosten. Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Pauschbetrag bei 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis Ende 2022 betrug er 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro, erklärt die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen.
Solange deine Kapitalerträge diesen Betrag nicht überschreiten, musst du darauf keine Steuern zahlen. Erst wenn deine Einkünfte aus Kapitalvermögen diesen Betrag übersteigen, werden darauf Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist ein festgelegter Betrag, den das Finanzamt automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abzieht, um allgemeine Sonderausgaben abzudecken. Dieser Pauschbetrag beträgt 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare.
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Freistellungsauftrag einreichen
Damit der Sparer-Pauschbetrag direkt berücksichtigt wird, kannst du bei deiner Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag einreichen. Dadurch wird der Freibetrag bereits beim Steuerabzug an der Quelle angewendet, sodass du deine Kapitalerträge ohne vorherigen Steuerabzug erhältst.
Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen. Dabei solltest du jedoch darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge insgesamt 1.000 Euro – oder 2.000 Euro bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften – nicht überschreitet.
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Grundfreibetrag von 12.096 Euro
Wenn dein gesamtes Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, kannst du anstelle des Freistellungsauftrags eine NV-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung kannst du verhindern, dass Banken Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.
Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn dein Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, würde eine Einkommensteuer von null Euro anfallen, weshalb du durch die NV-Bescheinigung komplett von der Kapitalertragsteuer befreit wirst.
Die NV-Bescheinigung ist besonders interessant für Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie Mini-Jobbende, die geringe Einkünfte haben, aber trotzdem Kapitalerträge erzielen.
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NV-Bescheinigung beantragen
Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, musst du einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (Vordruck NV 1 A) beim Finanzamt deines Wohnsitzes einreichen. Das Formular findest du online auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen oder direkt im Service-Center deines Finanzamts.
Beim Ausfüllen des Antrags musst du unbedingt dein voraussichtliches Einkommen für das erste Jahr angeben, da das Finanzamt sonst keine NV-Bescheinigung ausstellen kann. Außerdem solltest du in Zeile 25 des Antragsformulars angeben, wie viele Bescheinigungen du benötigst – in der Regel eine pro Bank, bei der du Kapitalvermögen angelegt hast.
Sobald du die Bescheinigung vom Finanzamt erhalten hast, musst du sie an deine Bank oder Sparkasse weiterleiten, damit sie deine Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen kann. Falls du Konten bei mehreren Banken hast, benötigt jede Bank eine eigene Bescheinigung im Original.
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Maximale steuerfreie Einkünfte
Durch die Kombination verschiedener Freibeträge kannst du mit einer NV-Bescheinigung Einkünfte bis zu 13.132 Euro steuerfrei erhalten, wie CHIP.de vorrechnet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
Insgesamt ergibt das 13.132 Euro. Das bedeutet, wenn deine gesamten jährlichen Einkünfte, einschließlich Kapitalerträgen, unterhalb dieser Grenze liegen, kannst du eine NV-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung werden deine Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern ausgezahlt.
Geregelt ist all das in § 44a Absatz 2 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er regelt, dass Banken und andere Finanzinstitute keine Kapitalertragsteuer einbehalten, wenn ihnen eine gültige Bescheinigung vorliegt. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass du voraussichtlich nicht einkommensteuerpflichtig bist.
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NV-Bescheinigung für Kinder
Die NV-Bescheinigung wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt. Wenn sich deine Einkommenssituation ändert und du den Grundfreibetrag überschreitest, bist du verpflichtet, die NV-Bescheinigung zurückzugeben.
Wenn du für dein minderjähriges Kind Kapital anlegst und die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr überschreiten, kannst du ebenfalls eine Bescheinigung für dein Kind beantragen. Das ist besonders sinnvoll, wenn dein Kind keine oder nur geringe weitere Einkünfte hat und somit der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Damit werden die Kapitalerträge deines Kindes ohne Abzug von Steuern ausgezahlt.
Um sie für dein Kind zu erhalten, musst du als gesetzliche*r Vertreter*in einen separaten Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Das entsprechende Formular findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen oder direkt bei deinem Finanzamt. Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag ist ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung des Kindes über die Konten erforderlich.
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Freistellungsauftrag im Kinderdepot
Alternativ zur NV-Bescheinigung kannst du für dein Kind auch einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn die jährlichen Kapitalerträge deines Kindes den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nicht überschreiten.
Durch die Nutzung dieser steuerlichen Möglichkeiten kannst du sicherstellen, dass die Kapitalerträge deines Kindes optimal von Steuerfreibeträgen profitieren.
Quellen: Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen; Bundesministerium der Finanzen; Einkommensteuergesetz; CHIP.de
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