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Konto wechseln mit dem Profi-Trick: So arbeiten beide Banken für dich

Ein Konto zu wechseln muss nicht schwierig sein. Mit der richtigen Vorbereitung geht der Wechsel problemlos vonstatten.

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Seit 2016 ist es in Deutschland deutlich einfacher geworden, das Konto zu wechseln – und zwar durch das Zahlungskontengesetz (ZKG). Das verpflichtet sowohl deine alte als auch deine neue Bank, dich beim Umzug zu unterstützen, wenn du das möchtest. Dazu gehört zum Beispiel, Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßige Geldeingänge auf das neue Konto zu übertragen. Auch das Schließen des alten Kontos übernehmen die Banken auf Wunsch für dich.

Konto wechseln – mithilfe deiner Bank

Der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt: Du eröffnest ein neues Konto und gibst der neuen Bank die Erlaubnis, sich entsprechend § 20 Absatz 1 ZKG um den Wechsel zu kümmern. Innerhalb von zwei Geschäftstagen muss sie dann bei deiner alten Bank alle wichtigen Informationen anfordern. Diese hat fünf Geschäftstage Zeit, die Daten zu übermitteln. Danach hat die neue Bank weitere fünf Geschäftstage, um die Daueraufträge einzurichten und alle relevanten Zahlungspartner zu informiere. So wird sichergestellt, dass dein neues Konto schnell einsatzbereit ist.

Trotz der klaren Regeln läuft es nicht immer reibungslos, ein Konto zu wechseln. Wenn etwa ein Dauerauftrag nicht übernommen wird und du dadurch Mahnkosten bekommst, greift § 23 ZKG: Beide Banken haften gemeinsam für Schäden, die durch Fehler beim Kontowechsel entstehen. In so einem Fall kannst du dich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Verbraucherzentrale wenden. Alternativ kannst du auch die Schlichtungsstelle der jeweiligen Bank einschalten.

Gebühren dürfen laut § 20 Absatz 3 ZKG nur dann erhoben werden, wenn du dem vorher ausdrücklich zugestimmt hast. Sie müssen zudem angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein. Leistungen wie das Bereitstellen deiner Zahlungsinformationen oder die Schließung des alten Kontos müssen für dich kostenlos sein. Wenn du den Eindruck hast, dass eine Bank zu viel verlangt, lohnt sich ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale.

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Wechsel ins europäische Ausland

Auch wenn du zu einer Bank in einem anderen EU-Land wechselst, gilt § 20 ZKG – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Wollen Sie zu anderen europäischen Banken wechseln, muss die alte Bank in Deutschland kooperieren“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Sie muss Ihnen aktuelle Daueraufträge und Lastschriftmandate nennen sowie die eigenen Überweisungen aus den vergangenen 13 Monaten auflisten.“

Deine bisherige Bank in Deutschland muss dir also auch dann helfen, dein Konto zu wechseln. Sie muss dir Infos zu Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen der letzten zwölf Monate zur Verfügung stellen. Die neue Bank im EU-Ausland ist aber nicht verpflichtet, beim Kontowechsel mitzuwirken. In dem Fall liegt die Organisation ganz bei dir.

Du kannst den Kontowechsel auch ohne die Hilfe der Banken durchführen. Das steht dir jederzeit frei. Es ist zwar etwas aufwendiger, aber mit einer Übersicht über alle regelmäßigen Zahlungen und den Kontoauszügen aus dem letzten Jahr gut machbar. Viele Banken bieten zusätzlich freiwillige Unterstützung an, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Die Verbraucherzentralen helfen dir außerdem mit Checklisten und Musterbriefen – ganz ohne Paragraphen-Dschungel.

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Quellen: Zahlungskontengesetz; Verbraucherzentrale

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