Immer mehr Menschen verlassen sich bei ihren täglichen Fahrten auf Blitzerwarner. Dabei handelt es sich meist um spezielle Geräte oder Apps, die dich vor den unbeliebten Geschwindigkeitsmessanlagen warnen und so vor Bußgeldern schützen sollen. Doch das geht oft ganz schön nach hinten los, wie eine neue Studie nun zeigt.
Doppelt so häufig Bußgelder mit Blitzerwarnern
Die niederländische Versicherungsvergleichsseite Independer hat eine Studie in Auftrag gegeben, um herauszufinden, wie effektiv sich Bußgelder für zu schnelles Fahren wirklich durch Blitzerwarner vermeiden lassen. Die Ergebnisse dürften dabei einige überraschen. Denn diese zeigen, dass solche Apps oft genau das Gegenteil ihres eigentlichen Zwecks bewirken
So geht aus den Recherchen hervor, dass Autofahrer*innen, die Blitzer-Apps nutzen, ein deutlich höheres Risiko für ein Bußgeld haben als diejenigen, die ohne eine solche App unterwegs sind. Eine Umfrage mit eintausend Personen ergab, dass 41 Prozent der Nutzer*innen von Blitzerwarnern im vergangenen Jahr mindestens einen Bußgeldbetrag erhielten. Bei Autofahrer*innen ohne Blitzer-App waren es 19 Prozent.
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Nutzer*innen schwelgen in falscher Sicherheit
Eine mögliche Ursache für diese Zahlen kann dabei vor allem ein Gefühl der falschen Sicherheit sein, das durch die Blitzerwarner vermittelt wird. „Wenn Sie sich auf Benachrichtigungen verlassen, kann dies dazu führen, dass Sie schneller fahren, wenn Sie nichts hören“, sagt Michel Ypma, Versicherungsexperte bei Independer. „Das erhöht das Risiko von Bußgeldern. Vor allem, wenn Sie zu spät gewarnt werden oder fälschlicherweise denken, dass es keine Kontrolle gibt.“
Im gleichen Zug mahnt Ypma aber auch, dass Fahrer*innen Geschwindigkeit eigentlich sowieso aus Sicherheitsgründen mäßigen sollten und nicht nur wegen der Bußgelder. So betont der Experte: „Eine Blitzer-App sollte niemals eine Ausrede sein, um die Geschwindigkeit zu erhöhen. Am Ende geht es darum, wachsam zu bleiben und sicher zu fahren.“
Hinweis: Der Einsatz von Blitzerwarnern ist in Deutschland laut § 23 Abs. 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten, wenn sie während der Fahrt verwendet werden.
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Quellen: Independer, Straßenverkehrs-Ordnung
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