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Netflix-Kosten: Deutsches Gericht stoppt weitere Preiserhöhung

Die Netflix-Kosten sind in den vergangenen Jahren immer wieder angestiegen für die drei Abomodelle. Doch die Netflix Preise dürfen nicht mehr steigen laut einem Berliner Gericht.

Netflix-Logo auf einem Handy
Über einen ganzen Monat kannst du bei Netflix kostenlos einen Film streamen. Foto: APA/AFP/ALASTAIR PIKE / ALASTAIR PIKE

Die Rechtmäßigkeit der Netflix-Kosten steht in Deutschland zur Diskussion. Die Netflix-Preise für die drei Abomodelle (Basis für 7,99 Euro, Standard für 11,99 Euro und Premium für 15,99 im Monat) dürfen nicht mehr erhöht werden. Laut dem Kammergericht Berlin seien nämlich Preiserhöhungen ohne bewusste Einwilligung der Abonnenten nicht rechtmäßig. Und ferner verbietet das deutsche Gericht Netflix die Nutzung des zahlungspflichtigen Bestellbuttons.

Netflix-Preise in der Kritik: So entschied ein deutsches Gericht

Das Kammergericht Berlin hat bereits im Dezember letzten Jahres zwei bedeutende Urteile in Sachen Netflix-Kosten gefällt, die erst jetzt die Öffentlichkeit erreichen. Wie aus dem von der Verbraucherzentrale auf ihrer Website veröffentlichen Urteil zu entnehmen, wurde im Fall ‚Verbraucherzentrale gegen Netflix-Preiserhöhungen in Deutschland‘ entschieden, dass der Bestellbutton des Streaming-Dienstes in Zukunft deutlicher gekennzeichnet werden muss.

Statt „Mitgliedschaft beginnen, kostenpflichtig nach Gratismonat“ muss bei den Netflix Abo-Buttons in Zukunft mit klarer Aufschrift zu lesen sein: „zahlungspflichtig bestellen“. Die Rede vom Gratismonat sei in dem Kontext eine Werbebotschaft, das bei einer Zahlungsverpflichtung nichts zu suchen habe.

Nie wieder Netflix-Preiserhöhungen mit diesem Urteil?

Der zweite Teil des Urteils bezieht sich auf die Erhöhung der Netflix Preise ohne gesonderte Einwilligung des jeweiligen Abonnenten. In den Nutzungsbedingungen räumt sich der US-amerikanische Streaming-Dienst die Erhöhung der Netflix Kosten ein, aber ohne einen Grund für die Preisanpassungen angeben zu müssen. Diese Praxis hat das deutsche Gericht nun auch untersagt, wenn auch nicht klargestellt, ob und wie die Angebotsänderung gegen das Verbraucherrecht verstößt. Das Argument von Netflix, die Kunden könnten durch eine 30-Tage-Frist vor einer Preiserhöhung kündigen, ließ das Kammergericht nicht durch.

Das Landgericht Berlin hatte die Klage der Verbraucherzentrale zunächst abgewiesen. Nun muss dieses Urteil des Kammergerichts Berlin nur noch rechtskräftig werden. Insider gehen davon aus, dass Netflix aber dagegen vorgehen wird. Zuletzt wurden die Netflix Preise im April 2019 für alle drei Abo-Modelle erhöht.

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