Veröffentlicht inDigital Life

Schlussstrich für „Nulltarif-Option“: Darauf musst du jetzt verzichten

Telekom StreamOn und Vodafone Pass bieten ihrer Kundschaft einige nicht unwesentliche Vorteile. Nun aber fallen sie weg.

Mann mit Handy
© imago images / Panthermedia

Services wie Telekom StreamOn und Vodafone Pass sollen es dir EU-weit ermöglichen, mobil zu streamen. Die dabei verbrauchten Daten werden dir allerdings nicht auf deinen Tarif angerechnet, sondern über einen fixen Preis als Paket abgebucht. Der Europäische Gerichtshof und die Bundesnetzagentur sind damit nicht einverstanden.

Telekom und Vodafone müssen beliebte Dienste streichen

Schon im September 2021 fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil bezüglich der Nulltarif-Optionen von Telekom und Vodafone. Sie seien dazu gedacht, die Anrechnung des Datenverkehrs zu bestimmten Partneranwendungen des jeweiligen Anbieters auf den Basistarif zu verhindern. Im Rahmen einer Pressemitteilung erläuterte das Gericht, dass diese Praxis gegen die Pflichten der Unternehmen verstoße.

„Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.“

Europäischer Gerichtshof (via DATEV)

Die Vorgehensweise sei außerdem nicht mit geltendem Unionsrecht vereinbar, „da die Limitierung der Bandbreite sowie die Einschränkungen von Tethering oder Roaming nur zur Anwendung kommen, wenn die […] ‚Nulltarif-Option‘ aktiviert wird“. Dabei nimmt das Gericht konkret Bezug auf die Dienste Vodafone Pass (mitsamt Video Pass, Music Pass, Chat Pass und Social Pass) sowie Telekom StreamOn und die darin enthaltenen Dienstleistungen.

Was bedeutet das für dich?

Nach der daraus resultierenden Anordnung der Bundesnetzagentur dürfen StreamOn und Vodafone Pass, wie mobiFlip berichtet, spätestens ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr vermarktet werden. Im Geschäft mit Bestandskundinnen und -kunden müssen die Anbieter die Optionen bis Ende März 2023 einstellen.

Dir bleibt damit im Grunde nicht viel anderes übrig als auf den bisherigen Service zu verzichten oder auf eine geltendem Recht entsprechende Alternative auszuweichen.

Quellen: Europäischer Gerichtshof; mobiFlip

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