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Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein? Wir geben dir Antworten

Du fragst dich, wie groß ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein darf? Lies jetzt unseren Artikel, um Antworten zu bekommen und dein eigenes Energieprojekt erfolgreich zu starten.

Balkonkraftwerk an Balkon
© Astrid Gast - stock.adobe.com

Mini-Solaranlage: Eigener Strom von Balkon und Terrasse // IMTEST

Mit einer Mini-Solaranlage lässt sich Strom vom Balkon gewinnen. Und das oft ohne Anmeldung oder Behördengang! Was es dabei zu beachten gibt, verrät IMTEST.

Es ist ein weit verbreiteter Wunsch, erneuerbare Energien zu nutzen und dabei den eigenen Strombedarf zu decken. Ein Balkonkraftwerk, also eine kleine, steckerfertige Photovoltaik-Anlage, ist dafür eine gute Option. Aber wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung eigentlich sein?

Kleines Kraftwerk-Logo
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  • Umweltfreundlich und nachhaltig
  • Staatlich gefördert
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Die offiziell erlaubte Maximalleistung

In Deutschland liegt die maximale erlaubte Einspeiseleistung für ein Balkonkraftwerk bei 600 Watt. Das bedeutet, dass das Balkonkraftwerk nicht mehr als 600 Watt an das Hausnetz einspeisen darf, wie Elektronik-Zeit berichtet.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Balkonkraftwerke mit 800 Watt nicht erlaubt sind. Ganz im Gegenteil kann es sogar sinnvoll sein, eine sogenannte „Überbelegung“ vorzunehmen, um auch bei weniger Sonne die maximale Einspeisung zu erhalten.

Was ist eine Überbelegung?

Es ist möglich, dein Balkonkraftwerk mit mehr als 600 Watt auszustatten, um unter allen Wetterbedingungen hohe Erträge zu erzielen. In der Fachsprache spricht man von einer Überbelegung.

So können deine Panels zusammen ohne Probleme mehr als 600 Watt leisten, solange die ins Hausnetz eingespeiste Leistung 600 Watt nicht überschreitet. Dadurch werden auch bei schlechtem Wetter höhere Erträge erzielt.

Beispiel: Kann dein Balkonkraftwerk maximal 800 Watt erzeugen, wären das bei einer Leistungsfähigkeit von 50 % immer noch ganze 400 Watt, wohingegen bei einer Standardauslegung von 600 Watt nur 300 Watt herumkommen würden.

Bei voller und idealer Sonneneinstrahlung hingegen kann so nicht die gesamte Energie ins Hausnetz eingespeist werden, da Leistungen über 600 Watt automatisch vom Wechselrichter begrenzt und der Überschuss ins öffentliche Stromnetz geleitet wird.

Warum sind nur 600 Watt erlaubt?

Nun fragst du dich vielleicht, warum nur 600 Watt erlaubt sind. Die Antwort liegt vor allem in der Sicherheit. Die Leistungsgrenze von 600 Watt bei steckerfertigen Solar-Anlagen aller Art ist aus Sicherheitsgründen durchaus sinnvoll.

Bei einer Leistung über 600 Watt könnten die Ströme, die in das Hausnetz eingespeist werden, zu hoch werden. In Deutschland könnten das dazu führen, dass die Kabel übermäßig heiß werden. Dies würde im schlimmsten Fall wiederum das Hausnetz schädigen und möglicherweise zu einem Brand führen.

Tipp: Suchst du statt eines Balkonkraftwerks eher nach einer kleinen Solaranlage für dein Heim, haben wir auch hier einige wichtige Informationen für dich.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich

Du solltest wissen, dass die Installation und der Betrieb eines Balkonkraftwerks bestimmten Regeln unterliegen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen führen.

Eine dieser Regeln ist, dass das Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Die Nichtanmeldung des Balkonkraftwerks kann zu einer Strafe führen, da dabei gegen die sogenannte „Marktstammdatenregisterverordnung“ verstoßen wird.

Wir empfehlen dir daher, schon vor der Installation eines Balkonkraftwerks alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. Dazu gehört auch, den Vermieter, die Hausgemeinschaft und den Netzbetreiber zu informieren und sich ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Quelle: Elektronik-Zeit, eigene Recherche

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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