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Autokorso erlaubt oder nicht? Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt so ziemlich alles, was du auf deutschen Straßen und Autobahnen machen darfst – und was nicht. Dazu gehören auch Autokorsos.

KI-generiertes Bild einer stark befahrenen Kreuzung
© Татьяна Креминская - stock.adobe.com

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Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Konvois, die häufig von Hilfs- und Rettungsorganisationen genutzt werden, folgen einem bestimmten Erkennungsprotokoll. Jedes Fahrzeug, außer dem letzten, zeigt auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug im Autokorso ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet und kann gelbe Blinklichter oder ein Warnschild haben. Diese Fahrzeuge dürfen rechtlich blaue Lichter verwenden, während Polizeikonvois meist an ihrem einheitlichen Erscheinungsbild zu erkennen sind und auf Flaggen verzichten.

Wie geht man mit einem Autokorso um?

Rechtlich wird ein Konvoi als ein einzelnes Fahrzeug im Straßenverkehr behandelt. Dieser einzigartige Status erlaubt es dem gesamten Zug, eine rote Ampel zu passieren, wenn das führende Fahrzeug diese bei Grün überquert hat. Das Gesetz stellt dem ADAC zufolge sicher, dass er an Kreisverkehren, Fußgängerüberwegen und Kreuzungen ununterbrochen bleibt.

Die Länge eines Konvois wird durch die Straßenverkehrsordnung nicht explizit begrenzt. Doch fordern die Vorschriften, dass sie angemessene Zwischenräume für den übrigen Verkehr lassen. Typischerweise bilden Rettungs- und Hilfsdienste einen neuen, unabhängigen Autokorso, wenn ihre Anzahl 15 Fahrzeuge übersteigt.

Das Überholen einer Kolonne ist erlaubt, muss aber in einer durchgehenden Bewegung erfolgen. Diese Aktion ist hauptsächlich auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen machbar, da es wichtig ist, den Konvoi nicht zu teilen.

Behörden meist kulant

Autokorsos, die oft während Sportveranstaltungen oder Hochzeiten zu sehen sind, verstoßen technisch gesehen gegen Gesetze gegen unnötigen Lärm und wiederholtes Fahren.

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Behörden zeigen normalerweise Nachsicht bei solchen Ereignissen und tolerieren Verhaltensweisen wie Hupen, die sonst gegen Verkehrsregeln verstoßen. Teilnehmer*innen müssen sich an Verkehrsregeln halten, einschließlich Nüchternheit, Befolgung von Verkehrssignalen und Anschnallpflicht, und gefährliche Aktionen wie das Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs oder das Herauslehnen vermeiden.

Das Anbringen kleiner Flaggen oder Aufkleber an Fahrzeugen ist erlaubt, solange sie die Sicht der Fahrer*innen nicht behindern oder andere gefährden. Das Führen großer Flaggen an Stangen während der Fahrt ist jedoch verboten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC, kleine Flaggen vor dem Fahren auf Autobahnen aufgrund von Risiken bei höheren Geschwindigkeiten zu entfernen. Im Falle eines Unfalls während eines Autokorsos deckt die Haftpflichtversicherung der schuldigen Person die Schäden ab, aber ein Mitverschulden kann zu einer geteilten Haftung führen.

Quelle: ADAC; Straßenverkehrs-Ordnung

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