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Arbeitgeber bewerten: Das musst du beachten – sonst droht dir die Kündigung

Wer will, kann im Internet den eigenen Arbeitgeber bewerten. Allerdings sollte man dabei nicht zu sehr über die Stränge schlagen. Auch hierfür gibt es klare Grenzen.

Person verteilt Sternebewertungen im Internet.
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Job kündigen: DAS ist der häufigste Kündigungsgrund

Warum Arbeitnehmer*innen ihren Job kündigen, kann ganz verschiedene Gründe haben. Laut einer Umfrage, gibt es jedoch einen Grund, der besonders häufig angegeben wird. Welcher das ist, erfährst du hier.

Ganz egal, worum es geht: Wer mit einer Sache zufrieden oder unzufrieden ist, hat heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, der eigenen Meinung Luft zu machen. Das gilt auch fürs Arbeitsleben, bei dem man auf einschlägigen Plattformen den eigenen Arbeitgeber bewerten kann. Dabei sind aber unbedingt einige Dinge dringen zu beachten, sonst kann es schnell nach hinten losgehen.

Arbeitgeber bewerten: Gegen die Firma schießen? Nicht so schnell

Bei Kununu kann eine Bewertung schreiben, wer sich beim jeweiligen Unternehmen beworben hat, aktuell dort arbeitet oder mittlerweile anderswo untergekommen ist. Konstruktive Kritik ist natürlich wünschenswert, aber vollkommen zimperlich muss man auch nicht agieren, wenn man den Arbeitgeber bewerten möchte.

Doch es gibt Grenzen, wie Netzwelt berichtet. Dies gilt vor allem dann, wenn jemand – zum Beispiel aus Frust – in einem noch aktiven Anstellungsverhältnis bei dieser oder auch anderen Plattformen übers Ziel hinausschießt und die Äußerungen auch nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werden. Wird im Zuge dessen auch noch gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, kann die Kündigung winken, auch fristlos.

Das Lästern muss in einem solchen Fall allerdings als wichtiger Grund angesehen werden. Zudem muss abgewogen werden, ob für den Arbeitgeber die Beendigung des Vertrages höher einzustufen ist als die fortgesetzte Anstellung der betreffenden Person.

Auch interessant: Viele Menschen arbeiten, obwohl es ihnen eigentlich nicht gut geht. Aber warum? Laut einer Studie gibt es vor allem einen Grund fürs Arbeiten trotz Krankheit.

Falsche Tatsachenbehauptungen besonders kritisch

Insbesondere kann dieser Fall eintreten, wenn Behauptungen veröffentlicht werden, die jedoch nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen und die Arbeitgeber und Kollegium in der Öffentlichkeit herabwürdigen können. Wer also angibt, man werde ständig überwacht oder das Gehalt werde nie pünktlich ausgezahlt, sollte besser stichhaltige Beweise parat haben.

Selbstverständlich haben auch Beleidigungen keinen Platz in den Bewertungen bei Kununu und Co. sowie bei Social Media. Auch bei Facebook oder Twitter können öffentlich einsehbare schmähende Formulierungen und Bezeichnungen zur Kündigung führen.

Gut zu wissen: Apropos unpünktliche Zahlungen – wir sagen dir, was du bei Lohnrückständen tun kannst, um ja nicht in finanzielle Not zu geraten.

Hart, aber bitte fair

Subtil wie bei einem Arbeitszeugnis muss es aber nicht zugehen. Wie es weiter heißt, sind auch herbere Formulierungen gestattet, insofern sie mit sachlicher Kritik zum Beispiel an den Arbeitsbedingungen verknüpft sind und es dabei zu keinen Beleidigungen und/oder Ehrkränkungen kommt. In einem Fall war die Kündigung wegen Formulierungen wie „ausbeuterisches Unternehmen“ und „wie alle anderen kapitalistischen Unternehmen auch“ unzulässig. Kritik am Kapitalismus ist zulässig; die Bezeichnung als „ausbeuterisch“ war ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt aufgrund der in diesem Zusammenhang stehenden NS-Vergangenheit des Betriebes.

In einem anderen Fall jedoch war die Kündigung zulässig, als eine Person den Arbeitgeber als „Menschenschinder & Ausbeuter“ umschrieb und auch „Leibeigenschaft“ erwähnte. Dies sind natürlich offensichtliche wie öffentliche Beispiele. Grundsätzlich muss aber ein Unternehmen beweisen können, dass derartige Äußerungen auch wirklich von der bestimmten Person gemacht wurden. Diese muss dann konkrete Umstände benennen können, was der Arbeitgeber wiederum widerlegen muss.

Übrigens: Zwar ist das Geld nicht alles, aber es ist und bleibt ein besonders wichtiger Faktor für viele. Wir sagen dir, welche fünf Arbeitgeber in Deutschland am meisten bezahlen. Das allein garantiert zwar keine Höchstwertungen bei Kununu, aber zumindest in der Kategorie „Gehalt/Sozialleistungen“ dürften hier mehr Sterne zusammenkommen als anderswo.

Die Kündigung könnte nur der Anfang sein

Wer im Netz gegen den Arbeitgeber stänkert, muss aber nicht nur mit einer Kündigung rechnen. Unter anderem könnte man bei nicht vorhandenen Beweisen auch wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangt werden. Zudem winken zivilrechtliche Konsequenzen: Unternehmen, Kolleginnen und Kollegen können auf die Löschung der Kommentare klagen. Bei Erfolg würde man auf Gerichtskosten beider Parteien sitzenbleiben. Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz können ebenfalls folgen.

Zu guter Letzte sollte man stets im Hinterkopf behalten, das Portale wie Kununu im Extremfall auch Informationen zur jeweiligen Person herausgeben müssen oder auf die Herausgabe der Daten verklagt werden können.

Quelle: Netzwelt

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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