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Vorsicht, Heimwerker: Diese Elektro-Arbeiten sind ohne Fachkraft tabu

Eine Steckdose zu verlegen, ist kein Hexenwerk. Dennoch darf diese Arbeit nicht von Heimwerkern durchgeführt werden. Wer es dennoch tut, muss mit diesen Konsequenzen rechnen.

Elektriker bringt Lampe an.

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Dank ausführlichen Tutorials im Internet kann heutzutage jeder und jede zum Heimwerker oder zur Heimwerkerin werden. Doch gerade Elektro-Arbeiten in den eigenen vier Wänden sind mit Vorsicht zu genießen. Wer hier in erster Instanz Geld sparen und die Arbeiten selbst durchführen will, könnte das später bitterböse bereuen.

Diese Arbeiten sind nichts für Heimwerker

Auch wenn es womöglich den Heimwerker- beziehungsweise Heimwerkerinnen-Stolz schmälert, solltest du von manchen Elektro-Arbeiten die Finger lassen. Das Gesetz schreibt vor, dass hier eine Fachkraft vonnöten ist:

  • Anbringen neuer Steckdosen oder Lichtschalter
  • Elektroherd anschließen
  • Lampen anschließen

Den gesetzlichen Rahmen dafür stellt der Paragraph 13 der Niederspannungsanschlussverordnung dar. Diese schreibt vor, dass Arbeiten am Stromnetz nicht vom Heimwerker*innen, sondern nur vom Netzbetreiber oder eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.

Das passiert, wenn du es dennoch selbst machst

Wenn du dich als Heimwerker oder Heimwerkerin dennoch dazu entscheidest, diese Arbeiten selbst durchzuführen, gehst du ein großes Risiko ein. Sollte durch unsachgemäße Anbringung etwa ein Brand entstehen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Unmittelbare Konsequenzen wie etwa ein Bußgeld drohen hingegen nicht.

Lebst du zur Miete, solltest du außerdem bedenken, dass du größere Elektroarbeiten, wie etwa das Abhängen der Decke und entsprechender Leuchtmittel, mit der Hausverwaltung abstimmen solltest. Andernfalls kann es dich beim Auszug die Kaution sowie eine Menge deiner Zeit kosten, da man von dir den vollständigen Rückbau verlangen kann.

Diese Elektro-Arbeiten sind erlaubt

Doch Heimwerker und Heimwerkerinnen dürfen einige wenige Arbeiten auch ohne Fachpersonal durchführen. So ist der Austausch von Leuchtmitteln (LEDs, Glühbirnen) etwa erlaubt. Aber auch Zuarbeiten für das Fachpersonal sind mit vorheriger Absprache in Ordnung. Dazu zählen etwa (via R+V Versicherung):

  • Schlitze stemmen
  • Leerrohe und Leitungen verlegen
  • Unterputzdosen setzen
  • Leitungen unter Putz legen
  • Leerrorhe und Leitungen verlegen
  • Kabel und Drähte in Leerrohre einziehen

Quelle: Bundesministerium für Justiz, R+V Versicherung

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