Veröffentlicht inVerbraucher

Auto: Diese Personen müssen sich nicht anschnallen

Der Sicherheitsgurt im Auto kann bei einem Unfall Leben retten. Jedoch gibt es Personen, die von der Anschnallpflicht ausgenommen sind.

Frau legt Sicherheitsgurt im Auto an
© Getty Images/WitthayaPrasongsin

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Die Anschnallpflicht gilt seit 1976 für alle (Mit-)Fahrenden in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Ein Verstoß kann ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zur Folge haben. Tatsächlich gibt es auch Ausnahmen von der Gurtpflicht, allerdings nur unter strengen Bedingungen.

Diese Personen sind von der Anschnallpflicht ausgenommen

Das Tragen eines Sicherheitsgurtes reduziert die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen bei einem Verkehrsunfall erheblich. In vielen Fällen kann er sogar Leben retten. Jedoch gibt es Personengruppen, die beispielsweise aufgrund ihres Berufes davon ausgenommen sind und bei einer Polizeikontrolle keine Strafe befürchten müssen. Nach der Straßenverkehrsordnung sind folgende Personen von der Anschnallpflicht befreit.

Befreite Personengruppen:

  • Personen, die mit Schrittgeschwindigkeit (circa fünf bis 15 km/h) einparken oder rangieren
  • Fahrende, Fahrgäste und andere Mitfahrende in einem Linienbus, in dem auch Stehplätze vorhanden sind
  • Begleitpersonen von betreuungsbedürftigen Gruppen, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen
  • Paket- und Postbot*innen, die oft anhalten und das Fahrzeug verlassen müssen

Lesetipp: Sicherheitsgurt: Schwarzer Knopf hat ungeahnte Funktion

Unangeschnallt Autofahren: Diese Strafen drohen

Wer sich aus gesundheitlichen Gründen von der Gurtanlegepflicht befreien lassen möchte, kann einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Sie muss belegen, dass der Antragstellende wegen einer Erkrankung zwingend von der Gurtpflicht befreit werden muss. Auch bei einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern kann eine Ausnahme von der Gurtpflicht gemacht werden, wie der ADAC berichtet.

Laut dem Bußgeldkatalog droht bei einem Verst0ß gegen die Anschnallpflicht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro, dies gilt auch für Beifahrer*innen. Wer ein Kind ohne jegliche Sicherung mitnimmt, zum Beispiel ohne Gurt und Kindersitz riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Quellen: adac.de; bussgeldkatalog.org

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.