Eine neue Betrugsmasche auf PayPal macht aktuell die Runde. Dabei nutzen Kriminelle die Funktion sogenannter Gastkonten aus. Während durch diese eigentlich Bestellungen auch ohne ein registriertes PayPal-Konto vorgenommen werden sollen, dient es Hackern scheinbar gleichzeitig auch als Einfallstor. Auch Verbraucherschützer*innen schlagen Alarm: Denn gegen diese Methode gibt es kaum Schutzmöglichkeiten.
PayPal-Gastkonten als Einfallstor für Betrüger*innen
Die PayPal-Gastkonten waren ursprünglich als praktische Lösung für Gelegenheitskäufer*innen gedacht. Denn über die entsprechenden Konten können Nutzer*innen normalerweise bis zu drei Zahlungen oder maximal 1.500 Euro ohne Registrierung tätigen. Dafür benötigt es lediglich grundlegende Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung. Doch nun haben sich genau diese Zugänge als Schwachstelle herausgestellt.
Heiko Fürst vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt gegenüber der WirtschaftsWoche (WiWo), dass diese Informationen oft aus Datenlecks stammen sollen. „Da Zahlungsdienste die Identität des Zahlers nicht zuverlässig prüfen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem Betrug nicht schützen“, so Fürst.
In vielen Fällen bemerken Betroffene den Betrug erst, wenn Mahnungen oder Inkassoschreiben eintreffen. Ein Opfer dieser Masche, das anonym bleiben will, berichtete der WiWo, wie plötzlich 70 Euro für Papiertüten von seinem Konto abgebucht wurden – obwohl er nichts bestellt hatte. Auch nach mehreren Telefonaten mit dem Händler sowie dem PayPal-Kundendienst konnte der Betrag nicht direkt zurückerstattet werden.
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Händler*innen trifft es am schwersten
Doch nicht nur Verbraucher*innen, sondern auch Händler*innen geraten ins Visier der Betrüger*innen. Denn die vermeintlich legitimen Bestellungen wirken aus ihrer Sicht zunächst unauffällig. Die Ware wird anschließend oft an Packstationen oder über Weiterleitungsaufträge an die Kriminellen geliefert.
Während Kund*innen in den meisten Fällen unrechtmäßige Abbuchungen zurückfordern können, bleiben Händler*innen in der Regel auf dem Schaden sitzen. Diese stehen nämlich durch die Masche „in der Regel ohne Geld und ohne Ware da“, beklagt der Händlerbund.
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Was Verbraucher*innen tun können
PayPal betont, dass betroffene Nutzer*innen sich im Schadensfall an ihre Bank wenden und eine Rückbuchung der Lastschrift beantragen sollen. Zudem empfiehlt der Zahlungsdienstleister, den Kundenservice zu kontaktieren und Identitätsnachweise vorzulegen. Denn nur so seien Einzelfallprüfungen möglich. Proaktiv scheint PayPal derzeit aber nicht gegen die Schwachstellen bei Gastkonten vorzugehen.
Außerdem raten Verbraucherschützer*innen dazu, bei unberechtigten Abbuchungen sofort aktiv zu werden. Forderungen von Inkassobüros dürfen keinesfalls ignoriert werden. Stattdessen sollten Betroffene schriftlich widersprechen. Wer häufiger online bestellt, sollte zudem regelmäßig seine Kontoauszüge prüfen. Doch eines bleibt klar: Ein vollständiger Schutz vor der Betrugsmasche ist derzeit nicht möglich. So lange müssen Verbraucher*innen und Händler*innen wachsam bleiben – und im Ernstfall schnell handeln.
Quelle: WirtschaftsWoche
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