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Drohnen: Worauf ihr beim Einsatz achten müsst

Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Wir haben die wichtigsten Informationen für angehende Drohnenpiloten noch einmal zusammengefasst und verraten euch auch, worauf ihr beim Einsatz der Flieger im Ausland achten müsst.

Mit der "Shooting Star"-Drohne hat Intel bereits mehrere Lichtshows gemacht.
Mit der "Shooting Star"-Drohne hat Intel bereits mehrere Lichtshows gemacht. Foto: Intel Corporation

Multicopter, Quadrocopter, Volocopter – bei so viel „Copter“ kann man schon einmal durcheinanderkommen. Drohnen finden heutzutage nicht mehr nur im Militär ihren Einsatz, sondern auch auch im privaten Gebrauch, für Fotoreportagen mit 360-Grad-Perspektive beispielsweise oder für hochauflösende Filmaufnahmen oder Events im Entertainment-Bereich.

Dadurch ändert sich, wie es mit smarten Geräten so häufig der Fall ist, auch die rechtliche Perspektive. Versicherungen für Drohnen gibt es längst, eine Identifikationsnummer wie das KFZ-Kennzeichen wird sei langem diskutiert. Eine neue Drohnen-Verordnung führt nun den Drohnen-Führerschein ein. Aber dazu später mehr. Zunächst einmal die Frage:

Was sind Drohnen überhaupt?

Das ist schnell erklärt. Drohnen sind unbemannte Flugobjekte (in Englisch: unmanned arial vehicle, kurz UAV), nicht zu verwechseln also mit UFOs. Sie können sowohl autonom fliegen als auch von einem Piloten gesteuert werden. Für den privaten Gebrauch sind zum Beispiel Drohnen der Firma DJIbeliebt. Dabei finden sie entweder als smarte Geräte für Foto- und Filmaufnahmen Verwendung oder als Kampf- und Beobachtungsdrohnen beim Militär.

Hobby-Drohnen oder auch RC-Drohnen (Radio Controlled, also ferngesteuert) unterteilen sich hauptsächlich in Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter. Zusammengefasst sind alle Multicopter. Sie können mit einer Foto- oder Videokamera ausgestattet sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die private Nutzung gibt es weiter unten im Artikel.

Einige Beispiele für professionelle Anwendungsbereiche von Drohnen und Coptern:

  • Vermessungen von zum Beispiel schwer erreichbaren oder gefährlichen Gebieten
  • Technische Kontrolle von zum Beispiel Hochspannungsmasten
  • Erkundungsaufnahmen (Foto oder Video) zu Forschungszwecken, beispielsweise in der Landwirtschaft oder für den Tierschutz

Die militärische Nutzung bietet diese Anwendungsmöglichkeiten

  • Aufklärung, Erkundung und Spionage (das sind Spionage- oder Aufklärungsdrohnen)
  • Bekämpfung, Tötung und Zerstörung (das sind Kampfdrohnen)
  • Rettung und Hilfeaktionen

Im militärischen Bereich bekannte Drohnenmodelle sind Predator, EuroHawk und GlobalHawk. Der Tesla-Chef Elon Musk hat zusammen mit anderen Experten aus dem Bereich Künstlicher Intelligenz erst kürzlich vor dem Einsatz von Killer-Robotern, also autonomen Kriegswaffen wie Kampfdrohnen, gewarnt. Die KI-Spezialisten befürchten eine „dritte Revolution in der Kriegsführung“.

Von Einsätzen in Kriegsgebieten abgesehen, können Drohnen aber beispielsweise auch Schwimmer vor Haien warnen oder Menschen vor dem Ertrinken retten. Drohnengeräusche sind für viele Menschen einer Studie nach aber noch belästigender als Autolärm.

Wie ist die rechtliche Lage?

Neue Drohnen-Verordnung

Seit dem letzten gibt es klare Regeln für den Betrieb der Flubobjekte außerhalb von Modellflugplätzen: Eine neue Drohnen-Verordnung, die häufig auch als Drohnen-Führerschein bezeichnet wird, ist am 07. April 2017 in Kraft getreten. Die Regeln und Vorschriften sind nach dem Gewicht der diversen Drohnen gestaffelt, und zwar nach dem Abfluggewicht, das heißt Drohne inklusive Kamera, Gimbal, Akku und so weiter.

Lediglich eine Kennzeichnungspflicht – ähnlich dem KFZ-Nummernschild –, die ab dem 01. Oktober 2017 gesetzlich gilt, betrifft zusätzlich auch Drohnenflüge auf Modellflugplätzen. So müssen Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm – zum Beispiel DJI Inspire 1 – mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, beispielsweise auf einer Aluminium-Plakette. Fluggeräte mit Abfluggewichten von mehr als fünf Kilogramm – zum Beispiel die DJI S900 – benötigen außerdem eine Aufstiegserlaubnis von der jeweiligen Landesluftfahrbehörde.

Weitere rechtliche Vorgaben findet ihr hier.

Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sagte, die neue Verordnung unterstütze das private und gewerbliche Potenzial von Drohnen: „Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“

Drohnen-Haftpflichtversicherung

Trotz der neuen Regelung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung weiterhin Pflicht – und zwar unabhängig davon, ob das Fluggerät privat oder gewerblich eingesetzt wird. Eine Versicherung gibt es für den privaten Gebrauch ab 82 Euro im Jahr. Dahinter stehen meist bekannte, deutsche Versicherungen als Risikoträger wie die R+V Versicherung, die ARAG oder die Gothaer. Bei ihnen können sich private Flieger informieren. Eine Übersicht bietet auch drohnen-versichern.de. Häufig ist in den Versicherungspaketen auch eine weltweite Deckung für eine unbegrenzte Anzahl versicherter Drohnen enthalten. Vor allem für die Verwendung im Urlaub lohnt sich eine Haftpflicht also.

Weitere Regelungen für Drohnenflüge

Neben der neuen Verordnung und der Haftpflichtversicherung gilt es weitere Regelungen und Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Auswahl der wichtigsten:

  • Ab einer Flughöhe von 100 Metern dürfen Drohnen und Multikopter nur fliegen, wenn eine Ausnahmeerlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt worden ist
  • Sie müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen • Die Nutzung einer FPV-Brille (AMAZON-AFFILIATE LINK) ist nur erlaubt, wenn das Flugmodell nicht schwerer als 250 Gramm ist und die Flughöhe 30 Meter nicht überschreitet
  • Nachtflüge sind ohne Aufstiegserlaubnis nicht gestattet
  • Drohnen und Multikopter, die mehr als 250 Gramm wiegen, dürfen nicht über Wohngrundstücken gesteuert werden
  • Kameradrohnen über Wohngebieten sind verboten

Drohnen im Entertainmentbereich

Den Nachthimmel mit leuchtenden Drohnen zu illuminieren, ist auch so etwas wie eine Spezialität von Intel geworden. Mit einer Lichtshow aus 100 Drohnen fing es in Hamburg Anfang 2016 an. Es folgten Kalifornien (Coachella Festival), Sydney und viele andere Orte. Das jüngste Event fand dann zum Kinostart von „Wonder Woman“ in Los Angeles statt. Auch zum Kinostart von „Wonder Woman“ in Los Angeles stattet Intel das entsprechende Event mit Drohnen aus..Aktuell macht Intel gemeinsam mit dem amerikanischen Magazin Time auf sich aufmerksam. Das Unternehmen inszenierte mit fast 1.000 Drohnen ein rund 100 Meter hohes Cover des bekannten Time-Magazin über der kalifornischen Wüste.

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Dafür wird nicht die Falcon 8+-Flotte genutzt, sondern die kleinere und damit leichtere „Shooting Star“. Laut Intel ist sie die erste Drohne überhaupt, die speziell für Entertainment-Lichtshows entwickelt wurde. Die LED-Lichter der 300 Shooting Stars, die für die „Wonder Woman“-Show genutzt wurden, können zusammen mehr als vier Milliarden Farbkombinationen kreieren.

Das Event könnte maßgeblich die Weiterentwicklung von Drohnen für den Entertainment-Sektor beeinflussen, vor allem, wenn große Unternehmen daran beteiligt sind. Bisher haben vor allem YouTuber mit Drohnen im Entertainment-Bereich experimentiert. Zum Beispiel MysteryGuitarMan, der Drohnen und Miniroboter für sein neuestes Video musizieren ließ. Ansonsten sind sie in diesem Bereich noch Nischenprodukte.

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Mehr zum Thema Drohnen findet ihr auf unserer Themenseite #Drohne und hier:

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