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Energiesparlampen-Verbot: 3 Arten sind ab diesem Jahr tabu

Im Laufe des Jahres beenden Hersteller die Produktion bestimmter Energiesparlampen. Grund dafür ist eine Verordnung der EU.

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Seit 2021 schon unterliegen Lampen und andere Lichtquellen in Deutschland verschärften Regulierungen. Grund dafür ist ein neues Energiesparlampen-Verbot der EU, das Verbraucherinnen und Verbraucher vor bestimmten gefährlichen Stoffen schützen soll. Ab dem 25. Februar 2023 trifft die neue Regelung zahlreiche Leuchtstofflampen.

Energiesparlampen-Verbot: Das musst du wissen

Ursprünglich erschien die gesetzliche Grundlage des Verbotes bereits 2019 in Form der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020. Sie schreibt mitunter verschärfte Mindest-Energieeffizienzwerte vor. Erreichen Leuchtmittel diese nicht, werden sie kurzerhand aus dem Verkehr gezogen – allerdings stufenweise.

Nach und nach geht das Energiesparlampen-Verbot zunächst kreisförmigen (T5) und Kompaktleuchtstofflampen an den Kragen. Ab dem 25. August 2023 folgen lineare Leuchtstofflampen nach den Standards T5 und T8. Erst Anfang September müssen auch Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen dran glauben.

LED-Leuchten sind sicherer

Für dich ändert sich dafür im ersten Schritt nichts. Du musst jetzt also nicht zwingend alle Leuchtmittel in deinem Haushalt durch LED-Lampen ersetzen. Allerdings könnte sich ebendies durchaus für dich lohnen.

Daher raten wir klar davon ab, dir einen Vorrat anzulegen, um das Energiesparlampen-Verbot hinauszuzögern. Abseits ihrer unterirdischen Umweltbilanz weisen die Leuchten nämlich einen immensen Stromverbrauch auf.

Ebenfalls bedenklich sind die Materialien, die in vielen der Röhren verbaut sind. Diese lassen sich nicht nur schwer recyceln, sondern sind in Teilen darüber hinaus äußerst giftig. So schreibt die EU mittlerweile Warnhinweise vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher über den „Quecksilbergehalt in mg, auf die erste Dezimalstelle gerundet“ informieren sollen.

Quellen: EUR-Lex

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