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Neues Verkehrsschild: Wer es übersieht, zahlt 100 Euro Strafe

Kennst du das folgende Kennzeichen? Es wurde erst vor wenige Jahren eingeführt und ist zudem recht selten. Das Nichtbeachten kann dennoch teuer werden.

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Die Benzinpreise kennen derzeit nur eine Richtung – nach oben. Wer clever ist, kann aber trotzdem viel sparen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer also nicht jedes der offiziellen Verkehrsschilder kennt, muss im Fall der Fälle mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 100 Euro kann es dich bei diesem Exemplar kosten sowie sogar einen Punkt in Flensburg.

Neues Verkehrsschild: Dieses solltest du dir merken

Tatsächlich gibt es in Deutschland mehrere Strecken, die als Fernwege für das Fahrrad markiert sind. Zur Kennzeichnung dient das Symbol 350.1. Es ist grün und zeigt eine zweispurige Straße mit einem Fahrrad im Vordergrund.

Radschnellweg Verkehrsschild
So sieht das neue Verkehrsschild aus. © fotohansel – stock.adobe.com

Autos dürfen hier nicht fahren. Selbst für Fußgänger ist der Radschnellweg tabu. „Radwegschnellwege sollten eine besonders schnelle, sichere und gleichzeitig komfortable Fahrt mit dem Fahrrad ermöglichen“, heißt es etwa auf der Seite des Bußgeldkatalogs.

Wer dennoch mit dem KfZ ohne gesonderte Genehmigung den Radschnellweg befährt, zahlt eine Strafe von mindestens 15 Euro. Während dieser Betrag noch verkraftbar erscheint, kann es allerdings richtig teuer werden, wenn beim Übersehen des neuen Verkehrsschilds ein anderer Fall eintritt.

Lesetipp: Wer dieses Verkehrsschild sieht, wird sich wundern

Parken: Hier ist das Bußgeld wesentlich höher

Und zwar scheint das Parken die weitaus größere Problematik darzustellen. Im Bußgeldkatalog differenziert man nicht nur nach der Dauer des Falschparkens, sondern auch nach dem Grad der Behinderung beziehungsweise Gefährdung. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über sämtliche Bußgelder, die dir drohen.

Verstoß beim Parken am SchnellradwegKosten und Punkte laut Bußgeldkatalog
Unzulässiges Parken55 Euro
Unzulässiges Parken mit Behinderung70 Euro, 1 Punkt
Unzulässiges Parken länger als 60 Minuten70 Euro, 1 Punkt
Unzulässiges Parken mit Behinderung und länger als 60 Minuten80 Euro, 1 Punkt
Unzulässiges Parken mit Gefährdung80 Euro, 1 Punkt
Unzulässiges Parken mit Unfall100 Euro, 1 Punkt

Radschnellweg erkennen: So geht’s

Solltest du den beschilderten Hinweis nicht ausmachen können, helfen einige Indizien den Radschnellweg zu identifizieren. Laut dem ADAC bringen Radschnellwege folgende Kriterien mit:

  • Sie befinden sich häufig in der Nähe von Städten, da sie für einen Pendelverkehr mit dem Rad eingeführt wurden.
  • Die Strecke, die vom neuen Verkehrsschild geziert wird, ist ein Ein- oder Zweirichtungsradweg mit einer Bevorrechtigung an Knotenpunkten.
  • Im Einrichtungsverkehr ist sie mindestens 3 Meter, im Zweirichtungsverkehr mindestens 4 Meter breit, die Mindestlänge beträgt 5 Kilometer.
  • Radschnellwege sind zudem oft asphaltiert oder mit einem besonderen Radfahr-Belag ausgestattet.

Prominente Orte, an denen das neue Verkehrsschild definitiv zu finden ist, sind etwa die Nordbahntrasse Wuppertal, der eRadschnellweg Göttingen oder die Veloroute 10 in Kiel.

Quelle: Bußgeldkatalog

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